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Bad Honnef - In der vergangenen Woche haben Presseberichte über groß angelegte staatsanwaltliche Durchsuchungsaktionen in Schrott-Recyclingbetrieben für Aufmerksamkeit gesorgt. Kernvorwurf waren Umsatzsteuermanipulationen im Zusammenhang mit Schrottverkäufen. Die Drahtzieher betrügerischer Machenschaften bei Anträgen auf Umsatzsteuererstattungen operieren üblicherweise vom Ausland aus. Staatsanwaltschaft und Polizei ging es bei der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen in deutschen Betrieben um die Sicherung von Beweisen.

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Nach Meinung der BDSV zeigen die Durchsuchungsaktionen abermals überdeutlich die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen bei der Umsatzsteuer auf. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V., meint: „Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass unsere Betriebe vor betrügerischen Schrottverkäufern geschützt werden. Unsere Betriebe können zum Beispiel nicht hinreichend sicher feststellen, ob ein Verkäufer – wie von ihm behauptet – tatsächlich Kleinunternehmer ist und damit Anspruch auf Auszahlung der Umsatzsteuer hat. Anfragen an die Finanzbehörden über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Unternehmereigenschaft führen in der Regel zu keinem Ergebnis. Wenn die angeblichen ‚Kleinunternehmer’ – wie häufig – nicht mehr greifbar sind, liegt das volle Risiko für die steuerrechtlich einwandfreie Behandlung bei unseren Betrieben.“

Die BDSV setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass die Umsatzsteuerpflicht „umgekehrt“ wird: Bei diesem so genannten „Reverse-Charge-Verfahren“, das in Deutschland seit Längeremn der Bauwirtschaft eingeführt ist und im europäischen Ausland auch bei Schrottgeschäften längst zum Standard gehört, entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Käufer. Er rechnet dann direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab. Manipulationen bei Anträgen der Verkäufer auf Umsatzsteuererstattungen ist damit die Grundlage entzogen.

In der letzten Legislaturperiode waren die Weichen bereits dafür gestellt, dass das deutsche Steuerrecht entsprechend geändert wird. Das Bundesfinanzministerium hatte einen Regierungsentwurf vorgelegt. Leider ist die Änderung dann aber doch im Wahlkampf stecken geblieben. Rainer Cosson: „Die Zeit für eine erneute Einbringung des Gesetzentwurfs ist überfällig. Unsere Branche erbringt Leistungen des praktischen Umweltschutzes. Wie kaum in einem anderen Bereich sind wir hier auf uneingeschränktes Vertrauen einwandfreien Geschäftsgebarens angewiesen.“

Quelle: BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.

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Artikel vom: 20.01.2010 08:46
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