Bad Honnef - In der vergangenen Woche haben Presseberichte über groß angelegte staatsanwaltliche Durchsuchungsaktionen in Schrott-Recyclingbetrieben für Aufmerksamkeit gesorgt. Kernvorwurf waren Umsatzsteuermanipulationen im Zusammenhang mit Schrottverkäufen. Die Drahtzieher betrügerischer Machenschaften bei Anträgen auf Umsatzsteuererstattungen operieren üblicherweise vom Ausland aus. Staatsanwaltschaft und Polizei ging es bei der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen in deutschen Betrieben um die Sicherung von Beweisen.
![]() |
| BDSV |
Die BDSV setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass die Umsatzsteuerpflicht „umgekehrt“ wird: Bei diesem so genannten „Reverse-Charge-Verfahren“, das in Deutschland seit Längeremn der Bauwirtschaft eingeführt ist und im europäischen Ausland auch bei Schrottgeschäften längst zum Standard gehört, entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Käufer. Er rechnet dann direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab. Manipulationen bei Anträgen der Verkäufer auf Umsatzsteuererstattungen ist damit die Grundlage entzogen.
In der letzten Legislaturperiode waren die Weichen bereits dafür gestellt, dass das deutsche Steuerrecht entsprechend geändert wird. Das Bundesfinanzministerium hatte einen Regierungsentwurf vorgelegt. Leider ist die Änderung dann aber doch im Wahlkampf stecken geblieben. Rainer Cosson: „Die Zeit für eine erneute Einbringung des Gesetzentwurfs ist überfällig. Unsere Branche erbringt Leistungen des praktischen Umweltschutzes. Wie kaum in einem anderen Bereich sind wir hier auf uneingeschränktes Vertrauen einwandfreien Geschäftsgebarens angewiesen.“ Quelle: BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 20.01.2010 08:46
| Zurück |
|



