Berlin - Vor wenigen Tagen meldete die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass in Deutschland nur noch 35 Prozent der eingesammelten Getränkekartons recycelt werden (recyclingportal.eu berichtete). Demgegenüber erklärte der Geschäftsführers des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V., W. Walter Schäfers: „Seit Anfang des letzten Jahres versucht die DUH, die ökologische Vorteilhaftigkeit des Getränkekartons infrage zu stellen."
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| Foto: Pixelio / Andreas Morlok |
Weiterhin stellt Geschäftsführer Schäfers klar:
1. Die Verwertungsquote lag bei Getränkekartons im Jahr 2008 bei 65 Prozent. Bezugsgröße für die von uns und auch von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) veröffentlichte Quote ist die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge. Würde man die Quotenberechnung der Verpackungsverordnung zugrunde legen, die sich an der lizenzierten Verpackungsmenge orientiert, käme man für das Jahr 2008 sogar auf weit über 65 Prozent. Zahlen zu 2009 liegen noch nicht vor.
2. Die Recyclingquoten des deutschen wie des europäischen Rechts basieren auf Bruttomengen; d.h. es werden keine Füllgutreste abgezogen. Dies ist auch sinnvoll, da sonst für jede Verpackung - also nicht nur Getränkeverpackungen - der entsprechende durchschnittliche Restgehalt ermittelt werden müsste. Im Übrigen ist der von der DUH behauptete Restinhalt von durchschnittlich 20 Prozent deutlich zu hoch angesetzt. Derartige Tests - so Schäfers - seien methodisch nicht belegt und wissenschaftlich nicht belastbar.
3. Die DUH unterstellt, dass im Jahr 2009 ca. 10 Prozent der Sammelmenge thermisch verwertet wurde. Für die über unsere Tochtergesellschaft ReCarton GmbH abgewickelten Mengen trifft dies nicht zu. Seit Beginn der haushaltsnahen Sammlung wurden Getränkekartons ausschließlich stofflich verwertet. Die DSD GmbH verwertet die bei ihr lizenzierten Mengen seit Januar 2009 in eigener Verantwortung und musste nach eigenen Angaben eine nicht näher quantifizierte Menge thermisch verwerten, da das Material überlagert war. Es handelte sich dabei um eine Ausnahmesituation, die durch den plötzlichen Wegfall von zwei Verwertungsanlagen in Folge der durch die allgemeine Finanzkrise bedingten Marktverwerfungen auf dem Altpapiermarkt Ende 2008 verursacht wurde. Inzwischen sind wieder drei Aufbereitungsanlagen in Betrieb.
4. Die thermische Verwertung der bei der Aufbereitung anfallenden Polyethylen/Aluminium-Reststoffe entspricht den Vorgaben der Verpackungsverordnung. Quelle: Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V.
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Artikel vom: 25.01.2010 09:08
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