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Brüssel - Die Europäische Kommission will Griechenland offiziell auffordern, sein angewandtes Vergabeverfahren für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Entsorgung gefährlicher medizinischer Abfälle in Attika zu überprüfen. Nach Ansicht der Kommission wurde dieser Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Diese Aufforderung ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Paragraphen
Collage: Kroll / Recyclingportal
Nach Einschätzung der Kommission stellt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung eine Verletzung des Artikels 2 der Richtlinie 2004/18 über die öffentliche Auftragsvergabe in seiner Auslegung durch die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dar; in diesem Artikel sind die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Beteiligten niedergelegt. Die Vergabebehörde hat ferner ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der Richtlinie nicht erfüllt, da die in der Richtlinie genannten Voraussetzungen für den Rückgriff auf Ausnahmeverfahren nicht gegeben waren.

In der Europäischen Union wird das Volumen der öffentlichen Aufträge in der EU, d. h. Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge von Staaten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf etwa 16 Prozent des BIP der EU veranschlagt. Offene und transparente Vergabeverfahren, wie sie das EU-Recht vorschreibt, bedeuten mehr Wettbewerb, mehr Schutz vor Korruption sowie bessere Dienstleistungen und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Steuerzahler.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 29.01.2010 10:04
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