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Brüssel - Für Kleinbetriebe in der EU mit weniger als zehn Beschäftigten soll es künftig weniger Bürokratie geben. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments verabschiedete entsprechende Änderungen an einer EU-Richtlinie. Danach können auf nationaler Ebene künftig Kleinstbetriebe von der Verpflichtung zu Jahresabschlüssen ausgenommen werden. "Das ist ein echter Beitrag für den Handwerker, Bäcker oder IT-Dienstleister vor Ort. Die EU macht damit ernst mit Bürokratieabbau in der Fläche", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und Vorsitzender des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne.

in der Verwaltung
Foto: Pixelio / Gisbert Heim
Neben der Höchstzahl von zehn Beschäftigten darf ein Kleinbetrieb nicht mehr als eine Million Euro Jahresumsatz und 500.000 Euro Bilanzsumme haben, um von der Ausnahmemöglichkeit zu profitieren. "Das sind Tausende von Kleinbetrieben allein in Deutschland. Im Vergleich zu einem DAX-Unternehmen fällt bei einem Metzgereibetrieb oder einer Kfz-Werkstatt der Aufwand für einen Jahresabschluss schon ins Gewicht. Hier können künftig Zeit und Kosten gespart werden", so Lehne.

Eine normale Buchführung, die Einnahmen und Ausgaben belegt, wird aus steuerlichen Gründen natürlich weiterhin notwendig sein. Über die Ausnahme von der Pflicht zu Jahresabschlüssen können die 27 EU-Mitgliedstaaten individuell entscheiden. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzt. Schließlich ist bei uns in Deutschland der Mittelstand die tragende Säule unserer Wirtschaft.

Der Vorschlag zur Entlastung der Kleinstbetriebe entstammt einem Vorschlag der so genannten "Stoiber-Gruppe", die sich um Bürokratieabbau bei der EU-Gesetzgebung kümmert. Die EU-Kommission hatte die Anregung aufgegriffen und eine Änderung auf den Weg gebracht. Das Plenum des Europaparlaments wird voraussichtlich Ende Februar die neuen Standards verabschieden.

Quelle: CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament

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Artikel vom: 01.02.2010 09:56
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