Brüssel - Für Kleinbetriebe in der EU mit weniger als zehn Beschäftigten soll es künftig weniger Bürokratie geben. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments verabschiedete entsprechende Änderungen an einer EU-Richtlinie. Danach können auf nationaler Ebene künftig Kleinstbetriebe von der Verpflichtung zu Jahresabschlüssen ausgenommen werden. "Das ist ein echter Beitrag für den Handwerker, Bäcker oder IT-Dienstleister vor Ort. Die EU macht damit ernst mit Bürokratieabbau in der Fläche", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und Vorsitzender des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne.
![]() |
| Foto: Pixelio / Gisbert Heim |
Eine normale Buchführung, die Einnahmen und Ausgaben belegt, wird aus steuerlichen Gründen natürlich weiterhin notwendig sein. Über die Ausnahme von der Pflicht zu Jahresabschlüssen können die 27 EU-Mitgliedstaaten individuell entscheiden. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzt. Schließlich ist bei uns in Deutschland der Mittelstand die tragende Säule unserer Wirtschaft.
Der Vorschlag zur Entlastung der Kleinstbetriebe entstammt einem Vorschlag der so genannten "Stoiber-Gruppe", die sich um Bürokratieabbau bei der EU-Gesetzgebung kümmert. Die EU-Kommission hatte die Anregung aufgegriffen und eine Änderung auf den Weg gebracht. Das Plenum des Europaparlaments wird voraussichtlich Ende Februar die neuen Standards verabschieden. Quelle: CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 01.02.2010 09:56
| Zurück |
|



