Bern - Bioethanol ist in der Schweiz trotz der Steuerbefreiung und der Liberalisierung des Imports weit von einem Marktdurchbruch entfernt. Öffentliche Diskussionen über Biotreibstoffe aus Agrarrohstoffen, die volatilen Benzinpreise und technische Handelshemmnisse erschweren die Marktdurchdringung. Die Handelshemmnisse will der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen beseitigen.
![]() |
| Foto: Pixelio / Viktor Mildenberger |
Trotz der Steuerbefreiung und der Liberalisierung des Imports ist das Bioethanol in der Schweiz weit von einem Marktdurchbruch entfernt: 2009 wurden knapp zwei Mio. Liter Bioethanol an über 180 Tankstellen in Verkehr gebracht. Das entspricht etwa einem halben Promille des gesamten Benzinabsatzes.
Die Marktdurchdringung beeinflusst haben zeitweise tiefere Benzinpreise und öffentliche Diskussionen über den Einsatz von Agrotreibstoffen. Dabei wurde das im Inland in Verkehr gebrachte Bioethanol ausschliesslich aus Holzabfällen hergestellt. Eine wirtschaftliche Nutzung von Bioethanol in der Schweiz wird zudem durch technische Handelshemmnisse erschwert: Einerseits kann nur mit grossem administrativem Aufwand nachgewiesen werden, dass die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen eingehalten wurden, vor allem beim Import. Anderseits wird der Einsatz von Benzin mit 5 Prozent Bioethanol (E5) aufgrund der geltenden Dampfdruckvorschriften auf das Winterhalbjahr beschränkt. Solange die Luftreinhalteverordnung nicht angepasst ist, kann bei E5 an einzelnen Hochsommertagen die Dampfdrucklimite überschritten werden.
Der Bioethanolmarkt wird heute ausschliesslich durch Alcosuisse, dem Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), versorgt. Seit das Einfuhrmonopol aufgehoben wurde, strebt die EAV den Rückzug aus dem Bioethanolmarkt an. Bisher war kein privater Importeur bereit, die Marktversorgung zu übernehmen.
Der Bundesrat hat angesichts der schwierigen Ausgangslage im Bioethanolmarkt beschlossen, die genannten Hindernisse im Rahmen seiner Kompetenzen zu beseitigen. Der Rechtsrahmen soll punktuell so angepasst werden, dass eine wirtschaftliche Nutzung von Bioethanol in der Schweiz nicht verunmöglicht wird. Konkret erhält das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) folgende Aufträge, die bis Juli 2010 zu erfüllen sind:
* Durch eine Änderung der Luftreinhalteverordnung wird der zugelassene Dampfdruck für Benzin-Bioethanolgemische solange heraufgesetzt, bis in der Schweiz - wie bereits heute vereinzelt in der EU - sogenanntes Tiefdruckbenzin verfügbar ist. Damit wird der ganzjährige Einsatz von E5 möglich.
* Die administrativen Hürden in der Treibstoffökobilanzverordnung für die Gewährung einer Steuerbefreiung sollen verringert werden, ohne dass die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen gelockert werden. Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 01.02.2010 10:21
| Zurück |
|



