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Berlin - Längere Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung derzeit vorbereitet, wären wegen der nicht im Ansatz geklärten Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle rechts- und verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) jetzt in Berlin vorgestellt hat. Die Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Atomenergie dann in einen eklatanten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates gerät, wenn die 2002 mit dem Atomausstiegsgesetz festgelegte Mengenbegrenzung der Atommüllproduktion aufgehoben wird. Dies wäre bei einer Laufzeitverlängerung der Fall.

Atomstrom
Foto: Pixelio / Joujou
„Wir erleben in diesen Wochen eine merkwürdig eindimensionale Debatte über die angebliche Notwendigkeit längerer Reaktorlaufzeiten, während gleichzeitig das grandiose Scheitern des Versuchs, schwach- und mittelaktive Atomabfälle im Salzbergwerk Asse II dauerhaft zu entsorgen, eingestanden werden muss“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Für die Entsorgung des um Größenordnungen brisanteren hochradioaktiven Abfalls gebe es mehr als dreißig Jahre nach dem Start der Erkundung des Salzstocks Gorleben keine belastbare Perspektive. Im Ergebnis sei die Endlagerfrage in Deutschland heute noch offener als zu der Zeit, als das Atomausstiegsgesetz 2002 im Bundestag verabschiedet wurde.

Baake erläuterte, dass 2001 die Atomkraftwerksbetreiber die Laufzeitbeschränkung akzeptiert hätten. „Wenn der Staat jetzt unter dem Druck der Konzerne aber ohne Not eine Laufzeitverlängerung beschließt, verletzt er seine Schutzpflichten, indem er die Produktion von zusätzlichem Atommüll ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeit zulässt“. Weil die erneuerbaren Energien Strom aus Atomkraftwerken Schritt für Schritt ersetzten und Deutschland in den vergangenen Jahren Rekordstrommengen ins Ausland exportierte, seien auch keine „überragenden Gemeinwohlgründe“ erkennbar, die gegen die Vorsorge- und Schutzpflichten des Staates in Stellung gebracht werden könnten.

Auch die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH und Autorin des Rechtsgutachtens, Cornelia Ziehm, hält eine Laufzeitverlängerung auf Grund der auch in absehbarer Zeit ungelösten Entsorgungsfrage für hochradioaktive Abfälle für rechts- und verfassungswidrig. Sie stünde im Widerspruch zur Nichterfüllung der staatlichen Schutzpflichten aus Artikel 2, Absatz 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und Artikel 14, Absatz 1 (Recht auf Eigentum) Grundgesetz sowie dem gemäß Art. 20a Grundgesetz gebotenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen.

„Der Staat ist bis heute weit davon entfernt, seiner Schutzpflicht genüge zu tun. Über 50 Jahre nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland ist ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht nur nicht verfügbar. Es fehlt nach wie vor bereits an einer realen Endlagerperspektive für hochradioaktive Abfälle“, sagte Ziehm. Damit die Entsorgungsvorsorgepflicht des Bundes als erfüllt angesehen werden könne, bedürfe es mindestens belastbarer Indizien, die auf die Realisierung und Verfügbarkeit eines Endlagers in absehbarer Zeit schließen lassen.

Sollte es jetzt ohne Vorliegen so genannter überragender Gemeinwohlgründe zu einer Laufzeitverlängerung kommen, verletze der Staat seine verfassungsrechtlichen Vorsorge- und Schutzpflichten, indem er die Produktion von zusätzlichem Atommüll ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeit zulasse. „Die Bundesregierung kann nicht länger so tun, als hätten Laufzeitverlängerungen und die über Jahrzehnte verdrängten und unterschätzten Probleme bei der Atommüll-Entsorgung nichts miteinander zu tun.Tut sie es doch, müssen die Gerichte entscheiden“, schloss Ziehm.

Das Rechtsgutachten „Ohne Endlager keine Laufzeitverlängerung – zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit einer Laufzeitverlängerung“„Ohne Endlager keine Laufzeitverlängerung – zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit einer Laufzeitverlängerung“ kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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Artikel vom: 01.02.2010 11:13
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