Der Produktstatus kann von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrotten nicht so leicht erreicht werden, weil die Recyclingunternehmen mehrere Hürden zu überwinden haben. Je länger die Diskussionen um das Ende der Abfalleigenschaft von Schrotten geführt werden, desto komplizierter erscheint die Materie.
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| Foto: Marc Weigert |
Produktqualität
Wie der BMU-Vertreter mitteilte, werden im Vorschlag des Joint Research Center (JRC) der EU in Sevilla drei Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft genannt, die im Folgenden am Beispiel von Eisen- und Stahlschrott behandelt werden.
Das Sortieren und Einstufen des jeweiligen Schrotts soll nach den Spezifikationen des europäischen Stahlschrottsortenverzeichnisses (seit 1992 nicht aktualisiert) beziehungsweise der ISRI oder individuellen Spezifikationen der Abnehmer vorgenommen werden. Die Störstoffe im Schrott sind auf einen Gehalt von zwei Prozent begrenzt, wobei in erster Linie sichtbare NE-Metalle, nicht-metallische Materialien wie Glas, Isolatoren, Erde sowie andere chemische oder organische Substanzen gemeint sind.
Ferner darf das künftige Produkt keine „Radioaktivität in Bezug auf die Umgebungsaktivität“ enthalten, wobei der jeweilige Schrott so früh wie möglich zu überprüfen ist. Nach BMU-Position wäre eine solche Überwachung nur innerhalb der gesamten Produktkette (Importe von Fertig- oder Halberzeugnissen) sinnvoll.
Darüber hinaus muss ein künftiges Schrott-„Produkt“ frei von sichtbarem Öl sein und darf keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie haben. Wie Biedermann in diesem Zusammenhang konstatierte, können in der Regel „gelb“ gelistete Schrotte keinen Produktstatus erlangen.
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Artikel vom: 01.02.2010 13:24
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