Brüssel - Eine Studie der Europäischen Kommission empfiehlt die Schaffung einer eigenen europäischen Stelle, die die Anwendung und Durchsetzung des Abfallrechts der EU überwachen soll. Die Studie ist Teil einer Reihe von Initiativen, mit denen die Kommission die Abfallbewirtschaftung verbessern und sicherstellen will, dass die in den EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürger und der Umwelt festgelegten Normen eingehalten werden.
![]() |
| Foto: Pixelio / Claudia Hautumm |
Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte hierzu: „Die EU-Rechtsvorschriften müssen unbedingt eingehalten werden, wenn das übergeordnete Ziel des EU-Abfallrechts, nämlich der Schutz der europäischen Bürger und der Umwelt, erreicht werden soll. Wir müssen sämtliche Optionen prüfen, einschließlich der Schaffung einer EU-Agentur oder -Stelle, die sicherstellen könnte, dass die EU-Rechtsvorschriften den größtmöglichen Nutzen für Bürger, Umwelt und Wirtschaft in der EU bringen.“
Studie empfiehlt eigene Stelle zur Durchsetzung des Abfallrechts
Die Überwachung der sicheren und umweltgerechten Bewirtschaftung von Abfällen zählt zu den größten Herausforderungen im Umweltbereich, mit denen die EU derzeit konfrontiert ist. Das jährliche Abfallaufkommen in der EU wird auf 2,6 Mrd. Tonnen geschätzt, von denen etwa 90 Mio. Tonnen als gefährliche Abfälle eingestuft werden.
Die heute veröffentlichte Studie empfiehlt die Schaffung einer eigenen Agentur auf EU-Ebene, um dem Grundproblem einer schlechten Anwendung und Durchsetzung des europäischen Abfallrechts entgegenzutreten. Das Problem hat sich in den letzten Jahren mit der Zunahme der in der erweiterten EU generierten und verbrachten Abfälle verschärft. Im Jahr 2008 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die Kommission aufforderte, einen Bericht über die Möglichkeit der Einrichtung eines „Umweltinspektionsdienstes der Gemeinschaft“ vorzulegen.
Die Agentur würde eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, z. B. die Überprüfung der Durchsetzungssysteme in den Mitgliedstaaten sowie koordinierte Kontrollen und Inspektionen. Damit verbunden würde eine eigene europäische Stelle eingerichtet, die bei gravierenden Verstößen direkte Inspektionen und Kontrollen von Ein richtungen und Anlagen vornehmen würde. Ein europäisches Netzwerk von Mitgliedstaaten würde die Agentur bei einer Reihe von Tätigkeiten unterstützen.
Die Empfehlungen stützen sich auf die Antworten von Bediensteten der Mitglied staaten und von Interessenträgern in Fragebögen, Gesprächen und informellen Workshops.
Die jährlichen Kosten der Durchführung dieser Empfehlungen werden auf etwas über 16 Mio. EUR geschätzt. Neben anderen Vorteilen im Abfallbereich würde die lückenlose Anwendung des EU-Abfallrechts zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen (einschließlich Methan aus Deponien) in Höhe von jährlich knapp 200 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalent führen. Damit würden beim gegenwärtigen CO 2 -Preis von etwa 13 EUR/Tonne jährlich 2,5 Mrd. EUR eingespart. Als weitere signifikante wirtschaftliche Vorteile einer besseren Anwendung der Vorschriften sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen, bessere Innovationsmöglichkeiten und der verstärkte Zugang zu wertvollen sekundären Rohstoffen zu nennen.
In diesem Jahr wird eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. 2011 könnten weitere Schritte vorgeschlagen werden.
Lücken bei der Anwendung des EU-Abfallrechts
Die derzeitigen Lücken bei der Anwendung und Durchsetzung haben dazu geführt, dass Abfälle in großem Umfang illegal entsorgt werden und zahlreiche Deponien und andere Einrichtungen und Anlagen den EU-Normen nicht entsprechen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Abfallinfrastruktur inadäquat oder überhaupt nicht vorhanden (siehe IP/09/1795).
Darüber hinaus wächst die Sorge über die hohe Zahl der illegalen Verbringungen von Abfällen. Diese sind u. a. auf das Fehlen von Inspektionen und Vor-Ort-Kontrollen zurückzuführen. Die Kommission hat deswegen in Zusammenarbeit mit IMPEL 1 , dem EU-Netzwerk von Bediensteten aus den Umweltbehörden in den Mitgliedstaaten, eine Reihe von koordinierten Inspektionen, Stichprobenkontrollen und Kontrollen von Abfallverbringungen in den Mitgliedstaaten unterstützt. Ein Bericht über diese gemeinsame Durchsetzungsinitiative wird heute veröffentlicht.
Es wurden mehr als 10 000 Transport- und mehrere Hundert Unternehmensinspektionen durchgeführt. Insgesamt haben sich 22 Mitgliedstaaten und mehrere Nachbarländer an den gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen beteiligt. Rund 19 Prozent der inspizierten Abfalltransporte erwiesen sich als illegal. In den meisten Fällen handelte es sich um illegale Ausfuhren aus der EU in afrikanische und asiatische Länder unter Verstoß gegen das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle bzw. gegen die Informationsanforderungen für Abfälle von „grünen“, nicht gefährlichen Abfällen.
IMPEL führt weiter gemeinsame Inspektionen von Abfallverbringungen durch und will diese auf sämtliche Mitgliedstaaten ausdehnen. Außerdem will die Kommission dem Problem durch eine Verschärfung der Rechtsvorschriften begegnen. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte umfasst zusätzliche Vorschriften, mit denen illegale Verbringungen solcher Geräte (insbesondere wenn diese fälschlich als gebrauchte Produkte deklariert werden) verhindert werden sollen. Darüber hinaus prüft die Kommission die Möglichkeit einer Verschärfung der Kontrollanforderungen im Rahmen der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen.
Die beiden Berichte (PDF, 1,6 Mb bzw. 800 kb) können unter ec.europa.eu heruntergeladen werden. Quelle: EU Kommission
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 04.02.2010 10:05
| Zurück |
|



