Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist erfolgreich gestartet: Bereits über 1.000 Betriebe haben sich für die Teilnahme registriert und können ihre Nachweisdaten untereinander und mit ihren Behörden elektronisch austauschen.
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| ZKS-Abfall |
Bereits mehr als 1.000 Betriebe haben die Möglichkeit der Registrierung für das eANV schon genutzt. Für die übrigen ist es nun an der Zeit, ihren Antrag auf Registrierung zu stellen, denn zum 1. April wird das neue elektronische Verfahren verpflichtend eingeführt. Mit diesem Stichtag erlischt die Möglichkeit, mit den bisher bekannten Formularen mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu treten. Zum 1. April 2010 ist unter Nutzung der elektronischen Form nur noch die Kommunikation mit der ZKS- Abfall möglich. Die dafür notwendige qualifizierte, elektronische Signaturkarte muss rechtzeitig beantragt werden.
Es existieren bereits zahlreiche Software- und Portallösungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Eine Liste von Softwareanbietern kann unter www.zks-abfall.de eingesehen werden. Für Unternehmen mit jährlich nur wenigen Begleitscheinen haben die Bundesländer außerdem unter www.zks-abfall.de das Internetportal "Länder-eANV" bereitgestellt. Diese Plattform bietet neben der Möglichkeit sich zu registrieren auch die grundlegend benötigten Funktionen. Quelle: ZKS-Abfall
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Artikel vom: 11.02.2010 12:02
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