Berlin - Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag die Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft abschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit herstellen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. sowie Spitzenvereinigungen der deutschen Wirtschaft unterstützen die beabsichtigte steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen der Branche vorbehaltlos. Sie plädieren dafür, die Beseitigung des Umsatzsteuerprivilegs bereits in das derzeit laufende Umsatzsteuer-Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
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Mit dem Gutachten liegt nunmehr erstmals belastbares Datenmaterial vor: Durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs entstünden jährliche Mehrkosten zwischen 215 und 241 Millionen Euro. Betroffen wären 131 der insgesamt 413 Landkreise und kreisfreien Städte. Das heißt, 70 Prozent aller Städte und Kreise wären überhaupt nicht betroffen, weil sie entweder mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten oder ihren Entsorgungsbetrieb in einer privaten Rechtsform – etwa als GmbH – führen. Aber auch in den betroffenen Regionen würden sich die Auswirkungen auf die Bürger in engen Grenzen halten – die theoretische Mehrbelastung pro Kopf und Monat läge bei 75 Cent.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Dass der exakte Effekt einer Umsatzsteueranpassung in den betroffenen Städten und Kreisen bei maximal 75 Cent pro Person und Monat liegt, entlarvt die Behauptungen der kommunalen Spitzenverbände, die steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen würde Mehrkosten in Höhe von vier Milliarden Euro zur Folge haben, als reine Panikmache.“
Die von den kommunalen Spitzenverbänden zirkulierten Zahlen hatten - so der BDE - suggeriert, dass sich die Müllgebühr in den betroffenen Regionen um 160 Euro pro Kopf und Jahr erhöhen müsste.
BDE-Präsident Kurth: „Die im Gutachten errechneten Mehrkosten lassen sich nach meiner klaren Überzeugung völlig ohne Gebührenerhöhungen abfedern. Der einfachste Weg für die betreffenden Kommunen besteht darin, nicht länger an der Inhousevergabe an ihre Eigenbetriebe festzuhalten, sondern die Entsorgungsdienstleistungen künftig auszuschreiben. Durch transparenten Wettbewerb lassen sich Kosten erfahrungsgemäß spürbar senken.“
Die Auftragsvergabe an den effektivsten und somit kostengünstigsten Anbieter habe, so Kurth, in sehr vielen Städten und Landkreisen nachweislich dazu geführt, dass sich die Bürger dort über Jahre auf stabile Müllgebühren verlassen könnten.
Dr. Thorsten Grenz, BDE-Vizepräsident und Vorsitzender der Geschäftsführung der Veolia Umweltservice GmbH: „Unser Engagement für die Beseitigung der aktuellen Umsatzsteuerdiskriminierung richtet sich nicht gegen kommunale Unternehmen. Wir wollen lediglich faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die in einem Markt tätig sind. Fairer Wettbewerb ist Antrieb für Innovationen, Effizienz und damit letztlich schlanke Kostenstrukturen, von denen die Bürger profitieren.“
Das Gutachten kann unter bde-berlin.org heruntergeladen werden. Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
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Artikel vom: 12.02.2010 10:57
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