Berlin – „Eine Umsatzsteuerpflicht für kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe wird in einigen Regionen zu Gebührenerhöhungen führen, ohne dass der Bürger einen Nutzen daraus zieht“, kommentiert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die jüngsten Verlautbarungen des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
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| VKS im VKU |
Die Kommunen haben sich über die Jahrzehnte eine effiziente und ökologische Infrastruktur zur Erfassung des Hausmülls aufgebaut. Im Rahmen der Daseinsvorsorge holen sie Abfälle beim Bürger ab – zuverlässig und flächendeckend. Einige Kommunen regeln das in Eigenregie, andere haben GmbHs gegründet (und zahlen somit schon eine Umsatzsteuer) und wieder andere haben die Erfassung an private Subunternehmer weiter gegeben. Jedoch - so Siechau - führe in keiner der drei Organisationsformen eine Umsatzsteuerpflicht zu mehr Wettbewerb – und damit auch nicht zu den vom BDE einkalkulierten Kostensenkungen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits im Jahr 2006 festgestellt, dass die Frage, ob die Entsorgung privat oder kommunal erbracht wird, nicht über die Höhe der Gebühren entscheidet – und das, obwohl viele kommunale Betriebe aufgrund ihrer Organisationsform bereits umsatzsteuerpflichtig sind. Die vom BDE offensichtlich befürchtete Rekommunalisierungswelle werde sich daher nicht an der Mehrwertsteuer entscheiden.
„Der VKS im VKU lehnt die Vorstöße des BDE ab. Nicht weil die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe den Wettbewerb scheuen, sondern weil sie nichts anderes als eine Steuererhöhung für die Bürger bedeuten“, so Siechau.
Der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU vertritt die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung und der damit zusammenhängenden Betriebszweige und Dienstleistungen. Quelle: Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU
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Artikel vom: 16.02.2010 08:39
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