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Brüssel - Finnland und Schweden haben ein erstes Mahnschreiben von der EU-Kommission erhalten, weil sie die erforderliche Infrastruktur für das Sammeln und Behandeln von kommunalem Abwasser nicht errichtet haben. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Unbehandeltes Abwasser kann die Gesundheit der Bürger in der EU und die Umwelt gefährden, auch wenn die Abwässer aus kleineren Städten stammen. Das auf EU-Ebene vereinbarte Schutzniveau kann nur erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten die Vorschriften beachten.“

Wassergraben
Foto: Pixelio / Norbert Höller
Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser mussten die Mitgliedstaaten Gemeinden mit 2000 bis 15 000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2005 mit Kanalisationen und Kläranlagen ausstatten. Für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, die Abwässer in empfindliche Gebiete im Sinne der Richtlinie einleiten, lief die entsprechende Frist am 31. Dezember 1998 ab.

Die Kommission hat Daten aus den Mitgliedstaaten zu diesen Verpflichtungen geprüft und festgestellt, dass einige der 15 „alten“ Mitgliedstaaten ihren Pflichten bei der Abwasserbehandlung nicht vollständig nachgekommen sind. Diesen Daten zufolge verstoßen 26 Gebiete in Finnland und 17 Gebiete in Schweden gegen die Vorschriften.

Deswegen leitet die Kommission Finnland und Schweden ein erstes Mahnschreiben zu, weil sie die erforderliche Infrastruktur nicht geschaffen haben. Eine vergleichbare Maßnahme war bereits im November 2009 gegen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Portugal gerichtet. Die Maßnahmen gehen auf frühere Fälle zurück, in denen die Kommission tätig geworden ist, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Systeme für die Abwassersammlung und -behandlung in größeren Gemeinden errichten.

Quelle: EU-Kommission

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Artikel vom: 17.02.2010 10:41
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