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Köln - Die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) begrüßt die lange erwartete Mitteilung 37 (M 37) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die gestern veröffentlicht wurde. „Das Dokument bedeutet eine wichtige Handlungsanleitung sowohl für die durch die Verpackungsverordnung verpflichteten Unternehmen als auch für die dualen Systeme“, erklärt Stefan Schreiter, Vorsitzender der DSD-Geschäftsführung. „Damit hat die LAGA für alle Marktteilnehmer klargestellt, wie sie Verpackungsmengen rechtssicher den verschiedenen Segmenten duales System, Branchenlösung, Transportverpackung etc. zuweisen.“

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Die M 37, die von der Umweltministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, gibt Hinweise, wie die Regelungen der Verpackungsverordnung in der Praxis umzusetzen sind. Beispiel Branchenlösungen: Hier war teilweise umstritten, ob pfandfreie Einweggetränkeverpackungen wie Getränkekartons immer bei dualen Systemen beteiligt werden müssen oder auch über so genannte Branchenlösungen und damit deutlich billiger abgerechnet werden können. Die M 37 präzisiert eindeutig, dass pfandfreie Einweggetränkeverpackungen in Branchenlösungen nicht zulässig sind – dies bestätigt die Haltung des Verordnungsgebers.

Eine weitere umstrittene Regelung der novellierten Verpackungsverordnung betrifft die Eigenrücknahme am Ort der Abgabe: Danach dürfen Händler die von ihnen in Verkehr gebrachten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Abgabe, also am Point of Sale (PoS), zurücknehmen und die für die Systembeteiligung an ein duales System geleisteten Entgelte zurückverlangen. Die LAGA legt in ihrer Mitteilung unmissverständlich dar, dass diese Verpackungen zunächst bei einem dualen System angemeldet werden müssen und nicht von vorneherein bei der Anmeldung abgezogen werden können. „Damit müssen auch diese Mengen in die Clearingstelle der dualen Systeme einfließen“, betont DSD-Vertriebsgeschäftsführer Michael Wiener. „Die Klarstellung der LAGA trägt dazu bei, das haushaltsnahe System für Verpackungsrecycling weiter zu stabilisieren und Marktverzerrungen zu vermeiden.“

Wiener appelliert gleichzeitig an die verpflichtete Wirtschaft, die LAGA-Mitteilung in konkrete Spielregeln umzusetzen: „Natürlich kann hier nicht jeder Einzelfall im Voraus geregelt werden. Hier ist die Wirtschaft gefordert, vernünftige Maßnahmen zur Selbstregulierung zu treffen. Wir wollen unseren Kunden pragmatische und sichere Grundlagen für die Umsetzung der Verpackungsverordnung liefern und haben daher die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) mit diversen Studien insbesondere zu Abgrenzungsfragen beauftragt.“ Leider verweigerten sich immer noch einige Systemanbieter gemeinsamen Standards. „Ich kann den Verpflichteten aus Industrie und Handel nur raten, genau darauf zu achten, dass sie sich mit einem seriösen Systembetreiber einlassen“, so Wiener.

Die Mitteilung 37 betreffend "Anforderungen an die Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige nach den §§ 6, 10 und Anh. I der Verpackungsverordnung" kann bei laga-online.de heruntergeladen werden.

Quelle: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD)

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Artikel vom: 17.02.2010 11:26
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