Frankfurt am Main - Alle Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, müssen ihr Monitoringkonzept vollumfänglich von den zuständigen Landesbehörden prüfen und genehmigen lassen. Die meisten Landesbehörden haben sich jedoch bislang geweigert, eine entsprechende Genehmigung zu erteilen. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 10.09) beenden die Richter diese seit Jahren gängige Praxis.
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Eigentlich dürfen nach dem Urteil Emissionsberichte, die auf einem nicht genehmigten Monitoringkonzept basieren, von den zuständigen Sachverständigen gar nicht mehr verifiziert werden. Die Anlagenbetreiber müssen jedoch bis zum 1. März ihre Emissionsberichte für 2009 bei der DEHSt einreichen. Angesichts der knappen Zeit will man bei der DEHSt aber ein Auge zudrücken und auch Emissionsberichte akzeptieren, die sich auf bislang nicht genehmigten Monitoringkonzepten beziehen. "Die Unternehmen müssen die Genehmigung allerdings nachholen", sagte DEHSt-Leiter Hans-Jürgen Nantke im Gespräch mit Dow Jones.
In Deutschland kann nach Schätzung der Berliner Anwälte Stefan Kobes und Gernot-Rüdiger Engel von der Sozietät Luther Rechtsanwälte, die das Urteil für ihren Mandanten gegen Rheinland-Pfalz durchgesetzt haben, derzeit nur ein Bruchteil der Anlagenbetreiber ein korrekt genehmigtes Monitoringkonzept vorweisen.
Autorin: Silvia Rausch-Becker
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dow Jones Business Newsletter. Quelle: Dow Jones Business Newsletter
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Artikel vom: 24.02.2010 11:26
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