Düsseldorf - Die BDSV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Schrott und Altmetall erweitert (sog. Einführung von Reverse Charge). Am Ende der letzten Legislaturperiode war eine entsprechende Gesetzesinitiative im Zuge des Wahlkampfs stecken geblieben. Die Durchsuchungsaktionen bei verschiedenen Recyclingbetrieben Anfang dieses Jahres hatten die BDSV dazu veranlasst, in dieser Angelegenheit nochmals dringend an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu appellieren, die notwendigen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg zu bringen.
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Die Bundesregierung - so Koschyk - werde deshalb in einem der nächsten Gesetze zur Änderung steuerlicher Vorschriften dem Gesetzgeber eine Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers im Umsatzsteuergesetz für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen vorschlagen. Es sei beabsichtigt, dass diese Änderung spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft treten könne.
BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Ein längst überfälliger Schritt. Bleibt nur zu hoffen, dass der neue Anlauf nicht erneut im parteitaktischen Geplänkel ausgebremst wird.“ Quelle: BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrcycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.)
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Artikel vom: 03.03.2010 11:09
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