Kritik an der deutschen Verpackungsverordnung gab es in der Vergangenheit immer wieder. Ende Januar haben Verbände der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft, gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden und den im Bundesverband dualer Systeme (BDSD) organisierten Rücknahmeorganisationen ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
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| Foto: Petra Hoeß, FABION Markt + Medien |
Um die ausreichende Finanzierung des Systems sicherzustellen und das „Trittbrettfahrer“-Problem aus der Welt zu schaffen, forderte Landers – stellvertretend für die Verbände – eine Zentrale Registrierungsstelle für die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen. „Die Registrierung erfolgt vorab elektronisch, umfasst die nötigen Unternehmensdaten sowie die voraussichtlich in Verkehr gebrachte Verkaufsmenge“, skizzierte er die Aufgaben einer solchen noch einzurichtenden Stelle. „Die Registrierungsnummer ist auf den Verpackungen aufzubringen. Eine Nicht-Registrierung führt dazu, dass die Ware nicht mehr in den Handel gebracht werden darf“ und sei mit einem Bußgeld zu belegen. Nach Ablauf eines Jahres solle eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden, die als staatlich beliehene Organisation die Abgabe und Richtigkeit überwache.
Lesen Sie mehr in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 03/2010, Seite 11.
Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE
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Artikel vom: 05.03.2010 09:51
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