Ein neues Zertifizierungssystem sieht vor, dass flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe in der EU künftig nur noch gefördert oder auf die Energieziele angerechnet werden dürfen, wenn sie aus nachhaltigem Biomasseanbau stammen.
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Die Vorgaben der EU sollen verhindern, dass der Biomasseanbau, beispielsweise auf Palmölplantagen, in den Anbauländern „zu Lasten von wertvollen Naturräumen wie Primärwäldern, artenreichem Grünland oder Feuchtgebieten geht. Außerdem müssen laut EU-Richtlinie bei der Biokraftstofferzeugung 35 Prozent der Treibhausgase gegenüber der Erzeugung fossiler Kraftstoffe eingespart werden“, so Klöckner weiter.
Implementierungsphase gestartet
Die deutsche Umsetzung des EU-Rechts im Rahmen der Biomassestrom- und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse und Biokraftstoff hergestellt werden müssen, um als nachhaltig anerkannt zu werden. Es geht dabei sowohl um Strom aus flüssiger Biomasse, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, als auch um Biokraftstoffe, die in Deutschland in Verkehr gebracht und auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder als Reinkraftstoffe von der Steuerermäßigung profitieren.
Das Verfahren für die Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate wird ebenfalls in der Verordnung geregelt. „Mit der vorläufigen Anerkennung von ISCC sind wir das erste Land, das über ein Instrument verfügt, um die politische Forderung nach einer nachhaltigen Biomasseproduktion umzusetzen“, betonte Klöckner.
Lesen Sie mehr in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 03/2010, Seite 20.
Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE
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Artikel vom: 05.03.2010 10:14
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