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Berlin - Das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle wird aufgehoben. In einem mehrstufigen Verfahren soll auf der Basis einer Sicherheitsanalyse, eines aktualisierten Endlagerungskonzeptes und eines internationalen Gutachtens unabhängiger Wissenschaftler zunächst geprüft werden, ob Gorleben als Endlager in Frage kommt. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, wird ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Warnlampe "radioaktiv"
Foto: Pixelio / N-Schmitz
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens soll durch das Angebot einer intensiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Prozess von Anfang an und in allen Phasen gewährleistet sein.

Hierzu erklärte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (der Text wurde redaktionell leicht gekürzt):

"1. Die Endlagerfrage ist auch nach 40 Jahren Nutzung von Kernenergie bis heute ungelöst. Völlig unabhängig davon, wie man zur Nutzung der Kernenergie steht, darf sich kein Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft vor dieser Frage drücken. (Es) ... will sich die jetzige Koalition der Verantwortung für eine Entsorgung der Abfälle aus der Nutzung von Kernenergie stellen. Die bisherigen Ergebnisse zu Gorleben sind positiv, das haben auch der ehemalige Bundeskanzler Schröder und der ehemalige Bundesumweltminister Trittin ausdrücklich unterschrieben, bevor sie ein Moratorium erlassen haben, dass zu einem über 10jährigen Stillstand geführt hat.

2. Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers Gorleben ist ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit der darin vorgesehenen Bürgerbeteiligung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Vorwürfe, ein solches Verfahren würde durch die Weitererkundung von Gorleben umgangen, sind absurd. Damit dieses Verfahren angewendet werden kann, sind in einer Vorbereitungsphase aber noch wichtige rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen zu klären.

3. Das BMU hat für diese Vorbereitungsphase einen Fahrplan aufgestellt, der im ersten Schritt in diesem Jahr eine Einigung über die Sicherheitsanforderungen an ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle mit den Bundesländern vorsieht. Darauf basierend soll auf bestehenden Daten und den Erkenntnissen aus der Erkundung eine vorläufige Sicherheitsanalyse für den Standort Gorleben erstellt werden. Diese wird einem internationalen Peer Review unterzogen. Beides soll bis Ende dieser Legislaturperiode vorliegen. Dann müssen das Endlagerkonzept für Gorleben als auch das Erkundungsprogramm angepasst werden, da sich gegenüber 1998 einige Randbedingungen geändert haben. ...

4. Der Erkundung von Gorleben wird aufgrund des bisherigen Erkenntnisstandes und auch aufgrund des Anspruchs der Bevölkerung auf Klarheit und Sicherheit Priorität eingeräumt. Wenn wir ergebnisoffen erkunden, heißt das aber auch, dass ein negatives Ergebnis nicht ausgeschlossen werden kann. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein und sich auch vor diesem Teil der Verantwortung nicht zu drücken, wird parallel die wissenschaftliche Diskussion zu alternativen geologischen Formationen vorangetrieben.

5. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vorgehens sind auch in der Erkundungsphase und in der Phase der Vorbereitung auf ein atomrechtliches Verfahren unverzichtbarer Bestandteil eines Prozesses, der ohne die Akzeptanz in der Bevölkerung undenkbar ist. Im Fall von Asse haben wir gesehen, wie ein solcher Prozess erfolgreich organisiert werden kann. Gleichwohl ist diese Form der Bürgerbeteiligung aufgrund der völlig unterschiedlichen Situation in Gorleben nicht einfach zu übertragen. ..."

Quelle: Bundesumweltministerium

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Artikel vom: 15.03.2010 16:52
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