Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine Investitionsbeihilfe von etwas über 30 Mio. Euro, die Deutschland der ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH für deren Projekt zur Gichtgasrückführung zu gewähren beabsichtigt, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Gichtgasrückführung (Top Gas Recycling – TGR) ist ein innovatives Verfahren, durch das CO2 von den anderen Hochofengasen getrennt wird und die CO-freien Gase erneut der Stahlerzeugung zugeführt werden. Dadurch wird sich der CO2-Ausstoß bei der Stahlherstellung gegenüber den aktuellen Verfahren um voraussichtlich 16 Prozent verringern, da weniger Koks benötigt wird.
Die TGR-Technologie soll im Rahmen des Vorhabens erstmals in industriellem Maßstab eingesetzt werden. Die Prüfung der Kommission ergab, dass die Umweltvorteile der Beihilfe die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen bei weitem überwiegen.
Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia erklärte: „Dank der TGR-Technologie dürfte der CO2-Ausstoß in der Stahlindustrie erheblich zurückgehen. Die deutsche Beihilfe trägt zur Bekämpfung des Klimawandels bei, ohne unangemessene Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen.“
Die Gichtgasrückführung ist ein grundlegender Schritt des mit EU-Mitteln geförderten ULCOS-Produktionsverfahrens („Ultra Low CO2 Steel“), das letztlich auf die vollständige CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture und Storage – CCS) in der Stahlerzeugung abzielt. Das neue Verfahren wurde neben drei weiteren unter rund 80 Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes in der Stahlindustrie ausgewählt. Bei dem Deutschland angemeldeten Vorhaben geht es lediglich um die Abscheidung, nicht aber den Transport oder die Speicherung von CO2.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen (IP/08/80) geprüft. Gemäß den Leitlinien dürfen die Mitgliedstaaten Maßnahmen fördern, deren Umweltvorteile größer sind als die möglicherweise durch die Beihilfe hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen. Die Prüfung der Kommission ergab, dass die Beihilfe erforderlich ist, da ArcelorMittal Eisenhüttenstadt das Verfahren ohne Beihilfe nicht in industriellem Maßstab einsetzen würde. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Investition in das neue Verfahren selbst bei einer Verdopplung des CO2-Preises von derzeit 14 Euro pro Tonne nicht rentabel wäre.
Informationen zum weiteren Verfahren unter europa.eu.
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