Berlin - In seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes spricht sich der VKS im VKU für eine deutliche Klarstellung der kommunalen Zuständigkeit für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll aus. Der Vorstandsvorsitzende des VKS im VKU, Dr. Rüdiger Siechau, hierzu: „Es ist an der Zeit, den Versuchen Einhalt zu gebieten, unter dem Mäntelchen angeblich bestehender europarechtlicher Zwänge den Grundsatz der Abfallüberlassungspflicht an die Kommunen umkehren zu wollen und die Ausnahme der gewerblichen Sammlung zur Regel zu erheben."
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| VKS im VKU |
In Fortführung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürften gewerbliche Sammler mit ihren Aktivitäten jedenfalls nicht für eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der kommunalen Entsorgungseinrichtungen zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen sorgen. Deshalb müsse die Zulassung einer gewerblichen Sammlung an ein Genehmigungsverfahren geknüpft sein und nicht nur der Anzeigepflicht unterliegen.
„Es muss Schluss sein mit der Vorgehensweise der privaten Entsorger, sich die lukrativen Wertstoffe aus dem Hausmüll aneignen zu wollen und den Kommunen nur die kostenträchtige Entsorgung der Restabfälle zu überlassen. Die kommunale Abfallwirtschaft steht nicht nur für ein hochwertiges Recycling, sondern trägt über die dabei erzielbaren Erlöse zu stabilen Gebühren zum Vorteil der Bürger bei", so Siechau weiter. Außerdem ist nur die kommunale Zuständigkeit Garant für eine marktpreisunabhängige flächendeckende und dauerhafte Erfassung der Wertstoffe aus Haus- und Geschäftsmüll. Nur so sind die angestrebten hohen Recyclingziele zu erreichen.
Siechau: „Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zur Daseinsvorsorge, zur kommunalen Abfallwirtschaft und deren Aufgabenerfüllung." Quelle: VKS im VKU
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Artikel vom: 07.04.2010 08:55
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