Berlin - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die aktuelle Debatte in der Abfallwirtschaft um die Einführung der Wertstofftonne, fordert aber im neuen Abfallrecht des Bundes nachdrücklich eindeutige Regeln, mit denen die kommunale Zuständigkeit klargestellt wird.
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| Deutscher Städte- und Gemeindebund |
„Eine ökologisch hochwertige sowie gebührenverträgliche und damit bürgerfreundliche Erfassung von Abfällen hat für die Städte und Gemeinden hohe Priorität“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. „Deshalb sind Schritte zur Erfassung von Verpackungen und anderen Wertstoffen in einer einheitlichen Wertstofftonne grundsätzlich zu unterstützen“, betonte Landsberg.
Der Vorteil für den Bürger besteht in der Vereinfachung der haushaltsnahen Wertstofferfassung. Bei der Wertstofftonne sortiert der Bürger seine Abfälle nicht mehr nach dem Aspekt „Verpackung“ (gelbe Tonne) oder „Nichtverpackung“ (Restmüll), sondern nach der konkreten Verwertbarkeit der Materialien. „Für den Verbraucher ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum Verpackungsabfälle und andere Stoffe aus gleichen Materialien wie Kinderspielzeug oder Plastikbecher in verschiedenen Tonnen entsorgt werden, nur weil letztere keine Verpackungsabfälle sind“, erklärte Landsberg. „Alle recyclebaren Abfälle könnten daher künftig in eine gemeinsame Wertstofftonne kommen, der nicht verwertbare Restmüll in die graue Tonne." Die lästige Frage „Was gehört wohin?“ hätte dann ein Ende. Auf keinen Fall dürfe jedoch eine weitere Tonne hinzukommen.
„Die werthaltigen Abfallströme dürfen jedoch keinesfalls - wie bei der „Gelben Tonne Plus“ geschehen - aus der kommunalen Zuständigkeit in die private Entsorgungswirtschaft gelenkt werden. Dies würde eine Privatisierung der Gewinne zugunsten der Privatwirtschaft bedeuten. Die Erlöse der ggf. über eine einheitliche Wertstofftonne gesammelten Stoffe müssen daher den Abfallgebührenzahlern, also den Bürgern, zugute kommen", fordert Landsberg. "Deshalb ist die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ökologischen, ökonomischen und sozialverträglichen Entsorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge nur unter kommunaler Systemführung und Verantwortung denkbar. Dies bedingt auch, dass die Entscheidung, ob und inwieweit eine einheitliche Wertstofftonne eingeführt wird, zwingend bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den Kommunen, liegt.“ Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund
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Artikel vom: 20.04.2010 11:34
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