Home / Top-News Abfall / Waste Kreislaufwirtschaft / Recycling Management Energie / Energy Märkte / Markets Unternehmen / Companies Forschung / Research Politik / Policy Recht / Law
Archiv
Zurück Impressum
 

Eingeladen in die Rheinmetropole hatte wieder die Reclay Group. Kunden und Partner konnten am 15. März im Hotel InterContinental einen umfassenden Blick auf die Praxis der Umsetzung der fünften Novelle der Verpackungsverordnung werfen. Hochkarätige Experten präsentierten den Marktteilnehmern die aktuelle Situation aus unterschiedlichen Sichtweisen. Auf der Agenda standen Erfahrungen und Bewertungen der Vollständigkeitserklärung, die Beurteilung der fünften Novelle durch Bund, Länder, kommunale Vertreter und Dienstleister sowie die Entwicklung im Nachbarland Österreich.

Fotos: Public Affairs PR Agentur GmbH
Dr. Fritz Flanderka, Geschäftsführer der Reclay Group, skizzierte zum Auftakt der Veranstaltung die wesentlichen Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der fünften Novelle der Verpackungsverordnung am 5. April 2008 und stimmte die Teilnehmer auf die Schwerpunkte der Tagung ein. Sein Fazit: „Der Patient lebt, aber er ist nicht gesund.“ Nach wie vor gebe es zahlreiche Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung. Die 5. Novelle enthalte interessante Elemente, die weiterentwickelt werden müssten, die strukturellen Grundprobleme seien bis heute nicht gelöst. Das Kartellrecht setze den Selbsthilfemöglichkeiten der Systeme/der Wirtschaft enge Grenzen. Einen kurzfristigen Systemzusammenbruch hält Dr. Flanderka aber für unrealistisch.

Rückgang bei den dualen Systemen?
Mit Spannung wurde daraufhin der Erfahrungsbericht von Dr. Armin Rockholz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zum Thema Vollständigkeitserklärungen (VE) zur Erfassung von Verpackungen erwartet. Die wichtigsten Ergebnisse:


Lesen Sie in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 05/2010, Seite 5-6.

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

Ähnliche Artikel:

Artikel vom: 29.04.2010 13:48
Zurück   
© MSV Mediaservice & Verlag GmbH
EU-Recycling