Die wachsende Anzahl von EBS-Kraftwerken lässt die Frage zu, ob und inwieweit die energetische Verwertung von Abfällen dem Ziel „100 Prozent Recycling, 100 Prozent werkstoffliche Verwertung“ zuwiderläuft.
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| Foto: BMU / Christoph Edelhoff |
Unter der Bezeichnung „Ersatzbrennstoff“ ist vereinfacht ein für die energetische Verwertung aufbereiteter, ofenfertiger synthetischer Brennstoff aus abgetrennten Hausmüll-, Industrie- und Gewerbeabfällen zu verstehen, der aufgrund seiner Zusammensetzung und Eigenschaften in der Regel höhere Heizwerte aufweist als das Abfallgemisch (circa elf bis 15 Megajoule pro Kilogramm). EBS können aus Altöl, Lösemitteln, stofflich nicht verwertbaren Kunststoffen, Papier, Textilen oder Verbundverpackungen etc. hergestellt werden. Grob aufbereitete Vorprodukte aus der Mechanisch-biologischen-Abfallbehandlung (MBA), die Heizwertreiche Fraktion (HwF) oder die Hochkalorische Fraktion (HkF), fallen nicht unter den Begriff „Ersatzbrennstoff“.
Der Markt ist in Bewegung geraten
Verfeuert werden EBS heute vor allem in der sogenannten Mit-Verbrennung, beispielsweise in Zement- und Kalkwerken, aber auch in Kohlekraftwerken oder eben in speziellen EBS-Kraftwerken (Monokraftwerken) mit Rost- oder Wirbelschichtfeuerung, wobei prinzipiell strenge immissionsschutzrechtliche Auflagen einzuhalten sind.
Lesen Sie mehr in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 05/2010, Seite 10-12. Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE
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Artikel vom: 29.04.2010 13:55
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