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Die wachsende Anzahl von EBS-Kraftwerken lässt die Frage zu, ob und inwieweit die energetische Verwertung von Abfällen dem Ziel „100 Prozent Recycling, 100 Prozent werkstoffliche Verwertung“ zuwiderläuft.

Foto: BMU / Christoph Edelhoff
Die Sorgen der Recyclingbranche sind nicht unberechtigt: In Deutschland und Europa werden immer mehr Anlagen zur Herstellung und Verfeuerung von Ersatzbrennstoffen (EBS) gebaut, um den Energiehunger der Industrien zu stillen und um allgemein die Abhängigkeit von teuren Öl- und Gasimporten zu verringern. Im (autarken) Energiemix der Zukunft spielen EBS neben den Erneuerbaren Energien (Wind-, Sonnen-, Bioenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraft) eine zunehmende Rolle. Allerdings mit zweifelhaft positiven Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Dass EBS-Kraftwerke „sauberen“ Strom und „klimaneutrale“ Wärme produzieren, ist nach Meinung von Umweltschützern ebenso wenig zu erwarten, als dass die jetzige Bundesregierung alle maroden Kernkraftwerke sofort stilllegt und den Bau neuer Kohlekraftwerke stoppt.

Unter der Bezeichnung „Ersatzbrennstoff“ ist vereinfacht ein für die energetische Verwertung aufbereiteter, ofenfertiger synthetischer Brennstoff aus abgetrennten Hausmüll-, Indus­trie- und Gewerbeabfällen zu verstehen, der aufgrund seiner Zusammensetzung und Eigenschaften in der Regel höhere Heizwerte aufweist als das Abfallgemisch (circa elf bis 15 Megajoule pro Kilogramm). EBS können aus Altöl, Lösemitteln, stofflich nicht verwertbaren Kunststoffen, Papier, Textilen oder Verbundverpackungen etc. hergestellt werden. Grob aufbereitete Vorprodukte aus der Mechanisch-biologischen-Abfallbehandlung (MBA), die Heizwertreiche Fraktion (HwF) oder die Hochkalorische Fraktion (HkF), fallen nicht unter den Begriff „Ersatzbrennstoff“.

Der Markt ist in Bewegung geraten
Verfeuert werden EBS heute vor allem in der sogenannten Mit-Verbrennung, beispielsweise in Zement- und Kalkwerken, aber auch in Kohlekraftwerken oder eben in speziellen EBS-Kraftwerken (Monokraftwerken) mit Rost- oder Wirbelschichtfeuerung, wobei prinzipiell strenge immissionsschutzrechtliche Auflagen einzuhalten sind.


Lesen Sie mehr in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 05/2010, Seite 10-12.

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

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