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Köln - Deutliche Worte aus Bonn: In einem Termin mit Vertretern der Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH hat das Bundeskartellamt unter anderem zu den Vorgängen rund um die Neufassung einer gemeinsamen Prüfrichtlinie zur Plausibilisierung der Planmengenmeldungen und der Festlegung einer einheitlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle dualen Systeme in Deutschland seine Position dargelegt.

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Es hat deutlich gemacht, dass gegen die Aufnahme von Qualitätskriterien etwa über die Ausgestaltung von Branchenlösungen in eine einheitliche Prüfrichtlinie erhebliche kartellrechtliche Bedenken bestünden und die Systembetreiber gut beraten wären, wenn sie sich auf die Aufgaben konzentrierten, die der Gemeinsamen Stelle zugewiesen seien. Zu diesen zählten nicht die Unterstützung des Vollzugs und die Weitergabe kundenbezogener Daten an die Vollzugsbehörden. Darüber hinaus zeigte das Amt seinen Unwillen darüber, dass ihm mehr oder weniger unkommentiert Unterlagen mit der Bitte um Prüfung und Abstimmung übermittelt werden, bevor die Willensbildung der Systemteilnehmer abgeschlossen sei.

Hintergrund war das jüngste Schreiben der Gemeinsamen Stelle an das Bundeskartellamt, das nicht den im Rahmen der gemeinsamen Sitzung vom 26.02.2010 getroffenen Vereinbarungen entsprach, sondern von einem einseitigen Vorgehen und Vorabsprachen von sechs der neun dualen Systeme zeugte. Dies hatte der BDSD von Anfang an kritisiert. "Die Aussagen des Bundeskartellamtes bestätigen die vom BDSD eingenommene Position zu diesen Fragen klar und eindeutig", sagte der Geschäftsführer des BDSD, Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann. Qualitätskriterien gehörten nun einmal nicht in eine Prüfrichtlinie. "Schuster bleib bei deinen Leisten" - das sei die Botschaft des Kartellamtes gewesen, die die Mitglieder des BDSD schon in ihrer Haltung vorweggenommen hätten.

Der BDSD-Geschäftsführer mahnte deshalb ein diese Leitsätze berücksichtigendes, gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten an. "Die Mitglieder des BDSD sind dazu nach wie vor bereit", betonte Stroetmann. Losgelöst davon werden die Mitglieder des BDSD auch weiterhin gemäß der BDSD-Charta zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen agieren. "Der BDSD hat dem Thema Qualitätskriterien von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Wir halten uns an die in der Charta festgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen und machen damit gute Erfahrungen", ergänzte der Vizepräsident des BDSD, Dr. Michael Heising.

Quelle: Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e. V.

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Artikel vom: 05.05.2010 08:13
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