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Bonn - Nach dem augenblicklichen Beratungsstand führen die Abfallende-Kriterien dazu, dass das Abfallrecht ersetzt wird durch ein vergleichsweise kompliziertes und aufwendiges „Ende-der-Abfalleigenschaft“-Recht, das im Endeffekt nur neue bürokratische Hürden schafft. Diese Zwischenbilanz zieht der bvse-Fachverband Papierrecycling, der die deutsche Altpapier-Entsorgungswirtschaft auf europäischer Ebene in dieser Frage vertritt.

Altpapier in Folie
Foto: Kürth/Recyclingportal
Zwar befürwortet der bvse grundsätzlich ein früheres Abfallende für den wertvollen Sekundärrohstoff Altpapier. Doch die bisherigen Vorberatungen laufen nicht darauf hinaus das Recycling zu stärken, sondern schaffen neue bürokratische Hemmnisse. Dabei bietet die Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie die Chance, unter näher zu definierenden Kriterien bestimmte Stoffströme aus dem Abfallrecht zu entlassen. Einigkeit besteht bei allen an der Beratung Beteiligten in der Sichtweise, dass die Zuweisung zu einer Sortenliste - wie die EN643 - Basisvoraussetzung für das Ende der Abfalleigenschaft sein soll.

Im Detail sind die Vorstellungen der Kommission jedoch nach Ansicht des bvse-Fachverbandes Papierrecycling durchaus problematisch, weil teilweise Forderungen erhoben werden, die praktisch nicht umsetzbar sind. So soll beispielsweise nur ein Fremdstoffgehalt von kleiner 1 Prozent zulässig sein. Ein Wert, der insbesondere bei Massensorten im Prinzip unerreichbar ist.

Vorgeschrieben werden soll ferner ein verpflichtendes Qualitätsmanagement-System mit umfangreich zu dokumentierender Eigenüberwachung des Kontroll- und Aufbereitungsprozesses nebst Überprüfung von dritter Seite. Zusätzlich soll eine detaillierte Konformitätserklärung über die Einhaltung der Abfallende-Kriterien abgegeben werden. Das alles, so Hubert Neuhaus, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Papierrecycling, werde das Recycling nicht fördern sondern letztendlich behindern. Damit werde die eigentliche Zielsetzung ohne Not in Frage gestellt.

Nicht akzeptabel sei zudem, dass sich der Entsorger zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Altpapiers einem Rückverfolgbarkeitsregister unterwerfen muss, verbunden mit einer Kennzeichnung des Altpapiers über die Handelsstufen hinweg. Dieses System der Rückverfolgbarkeit mit vollständiger Transparenz der Handelswege gefährde - so kritisiert der bvse - die Geschäftsgrundlage insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Letztlich, so Hubert Neuhaus, zähle heute wie morgen die Qualität des gelieferten Altpapiers, ungeachtet seiner rechtlichen Einordnung. Bei dieser Diskussion sollte deshalb nicht vergessen werden, dass Altpapier schon heute ein wertvoller und weltweit begehrter Sekundärrohstoff sei, der keinerlei Gefahr für die Umwelt in sich berge.

Aus Sicht des bvse-Fachverband Papierrecycling sollte die Diskussion um das Abfallende dieser Realität stärker Rechnung tragen, dann könne auch eine vernünftige, ausgewogene und tragbare Lösung für das Erreichen eines früheren Abfallendes gefunden werden.

Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

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Artikel vom: 10.05.2010 11:03
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