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Brüssel - Die Europäische Kommission verklagt Italien und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund zweier langwieriger Fälle, in denen gegen EU-Rechtsvorschriften zur Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen wurde. Trotz zweier früherer Mahnungen erfüllen zahlreiche Großstädte nach wie vor nicht die EU-Normen zur Abwasserreinigung.

Abwasserrohr
Foto: ©Günther Z./PIXELIO
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Unbehandeltes kommunales Abwasser gefährdet die öffentliche Gesundheit und ist hauptverantwortlich für die Verschmutzung von Küsten- und Binnengewässern. Es ist nicht hinnehmbar, dass Italien und Spanien acht Jahre nach Ablauf der Frist noch gegen wichtige Rechtsvorschriften in diesem Bereich verstoßen. Der Kommission bleibt keine andere Wahl, als diese Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.“

Die Kommission verweist Italien und Spanien infolge von Verstößen gegen die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser aus dem Jahr 1991 an den Europäischen Gerichtshof. Die Richtlinie verpflichtete Italien und Spanien dazu, bis zum 31. Dezember 2000 in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern geeignete Systeme zur Sammlung und Behandlung von Abwasser einzurichten.

2004 war ein erstes Mahnschreiben an beide Länder verschickt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass etliche Städte der Richtlinie nicht nachkamen. Ein zweites und letztes Mahnschreiben war im Dezember 2008 an Spanien und im Februar 2009 an Italien ergangen. Eine anschließende Prüfung ergab, dass 178 Städte in Italien und 38 Städte in Spanien nach wie vor gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, darunter Reggio Calabria, Lamezia Terme, Caserta, Capri, Ischia, Messina, Palermo, San Remo, Albenga und Vicenza in Italien und A Coruña (Galicien), Santiago (Galicien), Gijón (Asturien) und Benicarlo (Valencia) in Spanien.

Die Kommission ist besorgt über diesen schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften und verweist deswegen Italien und Spanien an den Europäischen Gerichtshof.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 18.05.2010 08:09
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