Berlin - Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 den „Rühle-Bericht“ zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht angenommen. Wesentliche Inhalte des Berichts sind allgemeine Probleme des Vergaberechts, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die interkommunale Zusammenarbeit, die In-House-Vergabe, eine europäische Regelung zu Dienstleistungskonzessionen, sowie ökologische und soziale Vergabekriterien.
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Damit, so Kurth, würden die Kommunen nicht nur den privaten Unternehmen, denen sie öffentliche Aufträge vorenthalten, sondern auch sich selbst schaden, denn eine Umgehung des Vergaberechts werde mit großer Wahrscheinlichkeit ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach sich ziehen. Rechtsunsicherheit und zusätzliche Kosten für die Kommunen bei der Rückabwicklung der Kooperationen wären die Folge. Kurth: „Der Bericht sorgt in dieser Hinsicht nicht für Rechtssicherheit.“
Der BDE-Präsident verweist darauf, dass eine Ausweitung der vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit zu Lasten der Bürger gehen würde. Kurth: „Durch derartige Kooperationen berauben sich die Kommunen der Möglichkeit, Leistungen und Preise am Markt kritisch zu vergleichen. Am Ende wird der Bürger mit überhöhten Gebühren zur Kasse gebeten.“
Der BDE fordert, dass die interkommunale Kooperation grundsätzlich auf Verwaltungs- und Planungsaufgaben sowie hoheitliche Tätigkeiten beschränkt wird. Sollten öffentliche Einrichtungen Leistungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit beinhalten und die von privaten Unternehmen am Markt angeboten werden, beziehen oder auslagern wollen, dann müssen diese zwingend ausgeschrieben werden. Eine generelle Freistellung interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeiten vom Vergaberecht darf es nicht geben. Dagegen stehen der Binnenmarkt und der AEUV-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) mit dem Transparenzgebot. Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
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Artikel vom: 20.05.2010 07:20
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