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Berlin - CDU/CSU und FDP wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ändern. Erst ab 1. Januar 2011 soll demnach die Pflicht gelten, zur Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse nur solche aus nachhaltiger Herstellung zu verwenden, sofern der erzeugte Strom nach den Maßgaben des EEG vergütet werden soll.

Treibstoffauffüllung
Foto: ©Jeger/PIXELIO
Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse (17/1750) vorgelegt, der heute erstmals im Bundestag behandelt werden soll.

Bisher schreiben EEG und Nachhaltigkeitsverordnung vor, ”dass Strom aus flüssiger Biomasse ab 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch nach dem EEG vergütet werden kann, wenn die flüssige Biomasse nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist“. Der Nachweis der Nachhaltigkeit setze voraus, dass die flüssige Biomasse, zum Beispiel Raps-, Palm- oder Sojaöl, von Unternehmen hergestellt wurde, die in privatwirtschaftlich organisierten Zertifizierungssystemen zertifiziert worden seien, schreiben die Fraktionen.

Der Aufbau dieser Strukturen sei bisher aber noch nicht so weit fortgeschritten, um ab 1. Juli sicher zu stellen, dass ausreichend nachhaltig produzierte flüssige Biomasse zur Verfügung steht. Um kurzfristige Marktengpässe zu verhindern, solle der Einsatz nachhaltig hergestellter Biomasse erst ab 1. Januar 2011 gelten. Dies sei gemäß der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (2009/28/EG) der spätest mögliche Stichtag.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Artikel vom: 20.05.2010 08:25
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