Berlin - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig. Der Verband ist grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne in Deutschland, wie es im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens ab dem Jahr 2015 vorgesehen ist. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der aktuelle Alleingang der in Dortmund Verantwortlichen steht jedoch in einem krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne.“
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Es sei zu befürchten, dass die Kosten für die Entsorgung der kommunalen Wertstofftonne über die Gebühren für den Restmüll quersubventioniert werden sollen. Mit der Folge, dass perspektivisch sinkende Preise bei der grauen Restmülltonne nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. Dazu meint BDE-Präsident Kurth: „Es darf nicht sein, dass die Bürger in Dortmund letztlich doppelt für die Entsorgung des Verpackungsmülls zahlen müssen – zunächst, wie bisher, an der Ladenkasse und dann auch noch über zu hohe städtische Müllgebühren.“
Der BDE hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ersucht, das Vorhaben der Stadt Dortmund juristisch zu prüfen und entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das nach ihrer Meinung rechtswidrige Projekt zu stoppen. Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
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Artikel vom: 25.05.2010 09:33
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