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Bonn - Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes am 7.10.1996 und der Einfügung des § 52 im KrW-/AbfG über Entsorgungs-Fachbetriebe betrat der Gesetzgeber Neuland. Der Gesetzgeber ließ sich dabei von dem Grundgedanken einer umfassenden Qualitätssicherung bei gleichzeitiger Privilegierung für die im System eingebundenen Betriebe leiten. Darüber hinaus sollte die gesetzliche Basis für eine Deregulierung geschaffen werden, die getragen werden soll durch privatwirtschaftlich eigenverantwortliche Kontrolle, gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

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Hierbei fällt den Entsorgergemeinschaften und den Sachverständigen eine besondere Verantwortung zur Qualitätssicherung zu. Die Zertifizierung von Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft zum Entsorgungsfachbetrieb kann insgesamt als große Erfolgsgeschichte bewertet werden und hat die Branche deutlich besser gemacht.

1. Es ist gelungen, einen Qualitätsstandard zu schaffen und durchzusetzen, der sich den aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen der Branche ständig anpasst, und der große Bedeutung für öffentliche wie private Auftraggeber hat.
2. Die jährliche Auditierung der Unternehmen durch unabhängige und staatlich zugelassene Sachverständige sorgt dafür, dass der vorgegebene Qualitätsstandard kontrolliert und sichergestellt werden kann.
3. Die gestellten Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person in Bezug auf die geforderte Fachkunde und der regelmäßig geforderten Teilnahme an speziellen und staatlich anerkannten Fachkundelehrgängen, sorgen dafür, dass ein hoher Ausbildungsstand
gegeben ist.

Die bevorstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bietet jedoch die Möglichkeit, unter Einbeziehung der bisher gemachten Erfahrungen die Regelungen über Entsorgungsfachbetriebe zu aktualisieren, den Entsorgungsfachbetrieb zu stärken und noch besser zu machen. Zu diesem Ziel bekennt sich die bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. ausdrücklich.

Sie unterstützt den vorliegenden Arbeitsentwurf hinsichtlich seiner Ausführungen zum Entsorgungsfachbetrieb. Das betrifft auch die Regelung, dass als Ultima Ratio die zuständigen Behörden ermächtigt werden, einem Unternehmen den Entsorgungsfachbetriebe-Status zu entziehen, das die Kriterien zur Erlangung des Efb-Zertifikates offensichtlich nicht mehr einhält. Damit werden all jene Entsorgergemeinschaften und Sachverständigenorganisationen gestärkt, die eine ordnungsgemäße und kritische Qualitätsprüfung pflegen.

Die bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. wird sich aktiv an den Beratungen der neuen Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung einbringen. Dabei muss Ziel der Bemühungen sein, weitere Qualitätsverbesserungen durchzusetzen und im Gegenzug den ausgewiesen qualifizierten und zuverlässigen Unternehmen - zum Beispiel hinsichtlich zu erbringender Sicherheitsleistungen, Gebührenermäßigungen oder Deregulierungen - angemessene Anreize zu setzen.

Quelle: bvse-Entsorgergemeinschaft e.V.

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Artikel vom: 01.06.2010 10:30
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