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Berlin - Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2010 beschlossen, gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht zu erheben. Die Klage erfolgt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die Kommission wegen der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Stadt Hamm (Westfalen) auf den Lippeverband betrieben hat.

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Das Vertragsverletzungsverfahren geht auf eine Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. aus dem Jahr 2007 zurück. Die Kommission sieht in der Übertragung, die ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte, einen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht.

BDE-Präsident Peter Kurth begrüßt die Entscheidung der Kommission: „Die Klageerhebung durch den EuGH zeigt, dass unsere Zweifel an der Zulässigkeit der Übertragung berechtigt sind. Wir freuen uns, dass die Kommission sich unserer Argumentation angeschlossen hat und mit der Klage ein klares Zeichen für freien Markt und fairen Wettbewerb setzt“. Die Klage sei, so Kurth, ein deutliches Signal an die Kommunen, dass die Kommission einer Umgehung des Vergaberechts durch öffentliche Auftraggeber nicht tatenlos zusehe.

Der BDE ist zuversichtlich, dass auch der EuGH die ausschreibungsfreie Übertragung für unzulässig erklären wird.

Die Stadt Hamm hatte die Abwasserbeseitigung und das Kanalnetz im Jahr 2003 per Vertrag auf den Lippeverband übertragen, ohne den Vertrag öffentlich auszuschreiben. Schon die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte erhebliche Bedenken gegen die Übertragung und genehmigte sie erst 2007 infolge eines gegen den Lippeverband verlorenen Verwaltungsrechtsstreits. Der BDE reichte daraufhin bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

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Artikel vom: 04.06.2010 06:59
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