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Dessau-Roßlau - Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne oder „Übereinstimmung mit EU-Recht“) tragen und im europäischen Wirtschaftsraum frei handelbar sind, müssen die nationalen Bestimmungen in ihrem Vermarktungsgebiet erfüllen. Eine neue Datenbank soll den Herstellern helfen, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Vorschriften für gefährliche Stoffe in Bauprodukten wo gelten.

Bauschutt
Foto: Kürth/Recyclingportal
Jetzt haben die ersten Mitgliedstaaten, darunter das UBA für Deutschland, ihre Daten eingetragen. Für die Emissionen aus Bauprodukten in die Innenraumluft oder für die Auswaschung aus Bauprodukten in Boden und Gewässer gibt es bislang keine europäischen Mindeststandards. Deshalb ist es wichtig, dass die nationalen Mindeststandards bekannt sind und im europaweiten Handel gewahrt bleiben.

Links und Daten für Deutschland sind (auf Englisch) unter ec.europa.eu einzusehen.

Quelle: Umweltbundesamt

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Artikel vom: 10.06.2010 09:07
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