Dessau-Roßlau - Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne oder „Übereinstimmung mit EU-Recht“) tragen und im europäischen Wirtschaftsraum frei handelbar sind, müssen die nationalen Bestimmungen in ihrem Vermarktungsgebiet erfüllen. Eine neue Datenbank soll den Herstellern helfen, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Vorschriften für gefährliche Stoffe in Bauprodukten wo gelten.
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| Foto: Kürth/Recyclingportal |
Links und Daten für Deutschland sind (auf Englisch) unter ec.europa.eu einzusehen. Quelle: Umweltbundesamt
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Artikel vom: 10.06.2010 09:07
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