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Brüssel - 2003 vergab die Stadt Hamm Dienstleistungen der Abwasserentsorgung an den Lippeverband, einen Wasserwirtschaftsverband mit öffentlichen und privaten Mitgliedern. 2008 erhielt der Lippeverband für die Erbringung dieser Dienstleistungen von der Stadt eine jährliche Zahlung von über 18 Mio. Euro, was in diesem Jahr einer erheblichen Gewinnmarge von über 1 Mio. Euro und einem Drittel des Gesamtgewinns des Lippeverbands entsprach. Trotz dieses Gewinns wurden die Abwassergebühren für die Bürger Hamms zwischen 2008 und 2009 nicht gesenkt.

Abwasser-Pumpwerk
Foto: ©Thorben Wengert/PIXELIO
Nach Auffassung der Kommission hätte die Stadt Hamm den Auftrag im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung gemäß den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vergeben müssen. Durch diese EU-Vorschriften soll ein lauterer Wettbewerb um öffentliche Aufträge im europäischen Rahmen sichergestellt werden, der europäischen Unternehmen Geschäftsmöglichkeiten eröffnet und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet. Damit wäre der ungerechtfertigten Beschränkung des Wettbewerbs bei der Abwasserentsorgung abgeholfen worden und es hätte möglicherweise zu einer Senkung der Abwassergebühren zugunsten der Bürger der Stadt Hamm kommen können.

Die Kommission hat Deutschland daher im April 2009 aufgefordert, den EU-Rechtsvorschriften nachzukommen. Da keine zufriedenstellende Antwort gegeben wurde, hat die Kommission jetzt beschlossen, in dieser Sache den Gerichtshof anzurufen.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 15.06.2010 06:32
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