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Berlin - Die Europäische Kommission sieht weiterhin Probleme bei der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Abfallbereich.

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Noch Anfang des Jahres hatte die Kommission die Überlegung geäußert, die Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht weiter zu verfolgen. Nun hat sich Anfang Juni die Kommission nach einem fachlichen Austausch mit dem BDE dazu entschlossen, die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuer-Ungleichbehandlung weiter zu prüfen.

Der BDE hat die Kommission auf einige wesentliche Aspekte der spezifischen Situation im Abfallbereich in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht, die die Kommission bei der Prüfung der aus ihrer Sicht komplizierten deutschen Situation außer Acht gelassen hatte. Auf Grundlage weiterer Ausführungen des BDE will die Generaldirektion Steuern und Zollunion nun die Prüfung fortsetzen, wobei sie aus formalen Gründen die Prüfung unter Berücksichtigung der bisher vorgetragenen Argumente als neues Beschwerdeverfahren unter einem neuen Aktenzeichen weiterführen wird.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir sind erfreut, dass die Kommission die besondere Situation im Abfallbereich erkannt hat und ihre Nachforschungen zu den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Umsatzsteuerungleichbehandlung weiterführen will. Wir sind zuversichtlich, dass sie die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit feststellen und die Bundesrepublik zur Korrektur der Besteuerungspraxis auffordern wird“.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

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Artikel vom: 19.06.2010 07:11
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