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Berlin - Über die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland resultiert aus der Bereit­stellung von Wärme zur Wohnraumbeheizung und Warmwasserbereitstellung. Dennoch steht der Wärmesektor in der öffentlichen Wahrnehmung ebenso wie beim Anteil der Erneuerbaren Energien weit hinter dem Strombereich zurück. „Während heute bereits über 16 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Biogas und Solarenergie stammen, sind es in der Wärmebereitstellung im Jahr 2009 nur 8,4 Prozent gewesen“, erläutert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V. Lediglich im Kraftstoffbereich lag der Anteil Erneuerbarer Energien mit 5,5 Prozent im Jahr 2009 noch niedriger.

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Biogas kann alle drei Energiesegmente (Strom, Wärme und Kraftstoff) bedienen. Aus dem erneuerbaren Energieträger Biogas entsteht im so genannten Blockheizkraftwerk (BHKW), der Einheit aus Verbrennungsmotor und Stromgenerator, Strom und Wärme (= gekoppelte Kraft- und Wärmeproduktion [KWK]). Da aber Biogas heute teurer ist als Erdgas, braucht es Instrumente, die den Einsatz von Biogas wirtschaftlich interessant machen. Ohne entsprechende Anreize oder Verpflichtungen ist Biomethan noch nicht marktfähig.

Allerdings hat bei der Stromerzeugung aus Biogas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine breite Akteursvielfalt mit zahlreichen Arbeitsplätzen und regionaler Wertschöpfung vor allem in ländlich geprägten Gebieten ermöglicht. Die aus Biogas produzierten Strom- und Wärmemengen sind seit der Einführung des EEG 2004 stark gestiegen, weil die Einspeisevergütungen des EEG eine Investitionssicherheit für dezentrale und Standort angepasste Biogasprojekte bietet.

Bislang ist die Menge an Biomethan im Erdgasnetz verschwindend gering. Der Biogasrat, der die Interessen von E.ON, RWE und Vattenfall vertritt, fordert die Öffnung des Erneuerbare Energien Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) für die rein thermische Verwertung von Biomethan. Jeder Hausbesitzer, der die Mindestmengen an Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG bei der Beheizung seines Hauses erfüllen muss, bräuchte nur noch seinen Gastarif auf beispielsweise „Erdgas plus 10 Prozent Biomethan“ umzustellen. Und schon hätte er die Verpflichtung nach dem Gesetz erfüllt. Auf den ersten Blick charmant. Der Haken dabei: Dem Klimaschutz dient dies herzlich wenig.

Denn bei der reinen Wärmeerzeugung aus Biomethan werden nur die Hälfte oder gar nur ein Drittel der CO2-Emissionen vermieden, die bei der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion (KWK) im BHKW eingespart werden könnten. Gleichzeitig könnte der Hausbesitzer auf die Isolierung seines Hauses verzichten, was das oberste Gebot der Energieeinsparung völlig ad Absurdum führen würde. „Mittel- und langfristig würde die Verheizung des wertvollen Biomethans in energetisch nicht optimierten Gebäuden zur Produktion von Niedertemperaturwärme für die Wohnraumheizung in die Sackgasse führen“, so da Costa Gomez.

Darüber hinaus käme die Öffnung des EEWämeG für die bloße Verbrennung des Biomethans in der Gasheizung einer Quotenregelung, ähnlich wie im Biokraftstoffbereich, gleich. Damit würden wie im Biokraftstoffsektor der Klein- und Mittelstand aus dem Markt gedrängt. Aufgrund des derzeit noch nicht diskriminierungsfrei geregelten Zugangs zum bestehenden Gasnetz würden große, von der konventionellen Energiewirtschaft betriebene Biogas-Einspeiseanlagen entstehen und so zu massiven Verwerfungen in der Landwirtschaft führen. Mit der Quote über das EEWärmeG wäre die Landwirtschaft beim wichtigen Thema Biomethaneinspeisung in Erdgasnetze außen vor. Der Fachverband Biogas fordert daher ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE), das den diskriminierungsfreien Zugang von Biogasanlagen ans Erdgasnetz, die Biomethanabnahme und eine verlässliche Vergütung nach dem Vorbild des schlanken EEG 2004 regelt.

Quelle: Fachverband Biogas e.V.

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Artikel vom: 19.06.2010 07:23
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