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Berlin - Die Bundesgütegemeinschaft Recycling Baustoffe e.V. hat sich schon seit dem Jahr 1984 dafür eingesetzt, dass güteüberwachte Recycling-Baustoffe als gleichwertige Alternative zu Naturbaustoffen Verbreitung finden. Recycling-Baustoffe in RAL-Qualität stellen sowohl in ökologischer als auch bautechnischer Hinsicht hochwertige Produkte dar.

Titel REACh-Leitfaden
Bundesgütegemeinschaft
Recycling Baustoffe e.V.
Da die Recycling-Baustoffe aus Stoffen im Sinne der REACh-Verordnung bestehen, unterliegen sie dieser europaweit geltenden EU-Chemikaliengesetzgebung. In einem neu eschienenen REACh-Leitfaden wird dargelegt, dass es sich bei den nach RAL 501-1 güteüberwachten Recycling-Baustoffen nach den Begriffsbestimmungen der REACh-Verordnung um "Erzeugnisse" handelt, auf deren Inhaltsstoffe die Registrierungsvorschriften und die Bestimmungen der REACh-VO zu den Informationspflichten in der Lieferkette keine Anwendung finden.

Dser Leitfaden basiert u.a. auf Gesprächen mit dem Umweltbundesamt (UBA). Er dokumentiert die Konformität der nach RAL 501-1 güteüberwachten Recycling-Baustoffe mit der REACh-Verordnung.

Quelle: Bundesgütegemeinschaft Recycling Baustoffe e.V.

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Artikel vom: 21.06.2010 10:48
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