Berlin - Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.
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| Foto: © Kurt F. Domnik / pixelio.de |
Gleichzeitig setzt das europäische Wasserrecht dem Eintrag von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre Einhaltung ist bereits jetzt im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten, schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Stefan Möckel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. So fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass der Eintrag prioritärer gefährlicher Stoffe, zu denen Quecksilber wegen seiner hohen Giftigkeit und Fähigkeit zur Anreicherung zählt, bis 2028 vollständig und ausnahmslos zu beenden ist. Außerdem sind in der europäischen Richtlinie prioritäre Stoffe (RL 2008/105/EG) äußerst strenge Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Gewässern und den darin befindlichen Lebewesen festgelegt.
Naturgemäß haben heute erteilte Genehmigungen für Kohlekraftwerke in Anbetracht durchschnittlicher Laufzeiten von 40 bis 50 Jahren langfristige Auswirkungen auf die Gewässersituation. Mit der Zulassung von Kohlekraftwerken würden daher Quecksilberemissionen genehmigt, die die Einhaltung der bis spätestens 2028 zwingend vorgegebenen Ziele der WRRL und der Richtlinie zu den prioritären Stoffen schon heute faktisch unmöglich machen würden. Das aber wäre ein Verstoß gegen die so genannte verbindliche Vorwirkung, die die beiden EU-Richtlinien bereits jetzt entfalten.
„Die Energieversorger sollten zwingende europarechtliche Regelungen endlich zur Kenntnis nehmen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Neue Kohlekraftwerke sind nicht nur umwelt-, klima- und energiepolitisch Technologien von vorgestern. Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen."
Das Rechtsgutachten kann unter duh.de heruntergeladen werden. Quelle: Deutsche Umwelthilfe
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Artikel vom: 22.06.2010 12:55
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