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Mainz - Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege hat vor wenigen Tagen an der Abfallrechtstagung der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) teilgenommen und eine Rede zur Abfallrahmenrichtlinie und dem Ziel einer europäischen Recycling-Gesellschaft gehalten. Schwerpunkt der Tagung ist die Umsetzung der in 2008 beschlossenen EG-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht. Hierzu müssen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie zahlreiche Regelwerke überarbeitet werden.

Jacqueline Kraege
Foto: MUFV
Umweltstaatssekretärin Kraege: „Die neugefasste EG-Abfallrahmenrichtlinie, die mit zwei Jahren Vorlaufzeit zum Ende dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen ist, markiert einen bedeutenden Entwicklungsschritt in der Abfallwirtschaft. Die Abfallwirtschaft der Zukunft wird nicht mehr von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit aller Verwertungsoptionen ausgehen dürfen. Im Fokus müssen jetzt die sogenannte 'Vorbereitung zur Wiederverwendung' und die stoffliche Verwertung, das Recycling, stehen.“

Von einer „Recyclinggesellschaft“ ist Europa noch ein gutes Stück entfernt. 2007 wurden europaweit noch über 42 Prozent der gesamten Siedlungsabfälle deponiert, nur 29 Prozent der Abfälle wurden zum Zweck der stofflichen Verwertung getrennt erfasst. Diese Bilanz sieht für die Bundesrepublik deutlich besser aus; hier wurden im selben Jahr immerhin 63 Prozent der Siedlungsabfälle stofflich verwertet und ein Großteil der restlichen Abfälle mit Energienutzung verbrannt. Rheinland-Pfalz liegt mit einer stofflichen Verwertungsquote von 68 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Aber auch im Land liegen gibt es noch Recyclingpotentiale. „Die Forderung nach einer 'Eins zu Eins-Umsetzung' des europäischen Rechts ist und bleibt richtig. Das Ziel muss sein, die unter Ökoeffizienzgesichtspunkten wirklich bessere Verwertungsart zu ermöglichen. Wer künftig die von der Abfallrahmenrichtlinie geforderte Energieeffizienz nicht schafft und damit nicht in den Status eines Verwerters rücken kann, dürfte ohnehin am Markt kaum bestehen können“, so Kraege.

Kraege: „In einem Stoffstrommanagement liegt der Schlüssel für die Optimierung der Abfallwirtschaft hin zu einer Rohstoffwirtschaft. Die Nutzung von Abfällen als Sekundärrohstoffe ist wesentliches Element eines konsequenten Stoffstrommanagements, für das wir Kommunen wie Unternehmen als Partner gewinnen wollen und müssen. Abfälle sollen umfassend als Rohstoffe für die Wirtschaft zur Verfügung stehen. Dazu müssen ökoeffiziente Entsorgungswege für die Stoffströme organisiert werden.“

Wichtiger noch als gesetzliche Regelungen sei bei diesem Prozess ein neues Bewusstsein, angeregt nicht zuletzt durch die Wirkung des Marktes, so Kraege. Konstant steigende Rohstoffpreise sollten entscheidende Anreize dafür setzen, dass sich dieses neue Verständnis einer Kreislaufwirtschaft entwickelt. In ihr haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie private Entsorgungsunternehmen gleichermaßen Platz.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Rheinland-Pfalz

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Artikel vom: 29.06.2010 06:06
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