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Brüssel - Die Europäische Kommission hat Griechenland vor dem EU-Gerichtshof verklagt, da in Attica ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Entsorgung gefährlicher medizinischer Abfälle direkt vergeben wurde, ohne dass eine öffentliche Ausschreibung gemäß den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen stattgefunden hat.

Medizinische Abfälle
Foto: ©bbroianigo/PIXELIO
Im November 2008 hatte der hellenische Ausschuss für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Gesundheitswesen einen Dienstleistungsauftrag zur Entsorgung gefährlicher medizinischer Abfälle direkt im Verhandlungsverfahren vergeben. Der ausgewählte Auftragnehmer sollte medizinische Abfälle, wie Blut, verunreinigte Nadeln, Lanzetten sowie andere spitze Gegenstände, aus Krankenhäusern des Regionalen Gesundheitsdienstes in Attika entsorgen. Eine vorherige Vergabebekanntmachung wurde nicht veröffentlicht. Der Gesamtwert dieses Auftrags wird auf 2,2 Mio. Euro geschätzt.

Nachdem sie von einem Beschwerdeführer über den Sachverhalt informiert worden war, stellte die Kommission fest, dass der Ausschuss den Auftrag im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung gemäß den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen hätte vergeben müssen. Ohne die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung oder die Anwendung der transparenten Verfahren eines offenen oder nicht offenen Verfahrens wurden andere potentielle Anbieter durch die griechischen Behörden von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen.

Darüber hinaus machte die Anwendung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung fairen Wettbewerb oder die Einhaltung der Transparenzverpflichtung unmöglich und führte möglicherweise zu einer Verschwendung von Steuergeldern.

Da die griechischen Behörden weder auf das offizielle Aufforderungsschreiben noch auf die nachfolgende mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission reagiert haben, verklagt die Kommission Griechenland nun nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor dem EU-Gerichtshof.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 30.06.2010 07:23
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