Bern - Schweizer Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, haben dieses Jahr zum zweiten Mal Emissionsgutschriften an den Bund zurückgegeben, um ihre CO2-Emissionen zu decken. Wie bereits im Vorjahr wurden im Jahr 2009 die Begrenzungsziele übertroffen.
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| Foto: ©Joujou/PIXELIO |
Im Juni letzten Jahres waren die seit 2008 befreiten Unternehmen erstmals aufgefordert, Emissionsgutschriften im Umfang ihrer CO2-Emissionen des Jahres 2008 zu entwerten. In diesem Juni mussten diese Unternehmen - und erstmals auch die erst seit 2009 befreiten Unternehmen - Emissionsgutschriften für ihre CO2-Emissionen des Jahres 2009 entwerten. Die Unternehmen führen diese Entwertung selber durch, indem sie im Nationalen Emissionshandelregister Gutschriften von ihrem Konto an das BAFU übertragen. Anhand der entwerteten Emissionsgutschriften prüft das BAFU, ob die Unternehmen auf Zielkurs sind (siehe auch Faktenblatt).
Die Bilanz des Berichtsjahres 2009 zeigt: Die Unternehmen haben die zulässige Gesamtmenge von 3,1 Mio. Tonnen unterschritten und effektiv nur rund 2,6 Mio. Tonnen CO2 emittiert. Sie übertreffen somit insgesamt das Begrenzungsziel. Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2008 fort. Bereits damals hatten die befreiten Unternehmen ihr Begrenzungsziel um gut 0,4 Mio. Tonnen CO2 übertroffen.
Diese Übererfüllungen zeigen, dass die Unternehmen ihre Verpflichtung gegenüber dem Bund ernst nehmen und teilweise bereits frühzeitig in Reduktionsmassnahmen investiert haben. Auch im konjunkturell schwachen 2009 konnten die Unternehmen insgesamt ihre CO2-Intensität verbessern. Die CO2-Intensität setzt die effektivern CO2-Emissionen ins Verhältnis zu einem hypothetischen CO2-Ausstoss ohne Reduktionsmassnahmen. Dank des Emissionshandels-Systems können die Unternehmen die überschüssigen Emissionsrechte nun am Markt verkaufen oder zur Deckung künftiger Emissionen aufbewahren. Viele Unternehmen haben mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen, um überschüssige Emissionsrechte abzutreten. Der Klimarappen rechnet sich diese Emissionsrechte als inländische Massnahmen an.
Zusätzliche Informationen zur Befreiung von Unternehmen mit Teilnahme am Emissionshandel können einem Faktenblatt entnommen werden. Quelle: Bundesamt für Umwelt
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Artikel vom: 06.07.2010 05:04
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