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Berlin - Der Vermittlungsausschuss hat sich am Montag darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2010 vorgesehen. Es bleibt bei darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen.

... und welche Einspeisevergütung bekommt eine Sonnenbank?
Foto: ©Annamartha-/PIXELIO
Die Vergütung für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen - beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte - soll um 8 Prozent gesenkt werden sowie um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss zur Kürzung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz begrüßt. „Das ist ein wichtiges Signal: Investoren und Unternehmer haben jetzt Klarheit für ihre Investitionsentscheidungen und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt“, sagte Röttgen.

Seiner Meinung nach war die Absenkung überfällig. "Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt“, sagte der Bundesumweltminister.

Quelle: Bundesumweltministerium

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Artikel vom: 07.07.2010 06:27
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