Brüssel - Die Europäische Kommission sollte geeignete EU-Gesetze entwerfen, um die obligatorische Wiederverwertung von Bioabfällen einzuführen inklusive Gartenabfälle und Nahrungsreste aus Restaurants und der Nahrungsmittelverarbeitung einzuführen, hat das Europäische Parlament erklärt. In einem Bericht betreffend das Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union wies das Europäische Parlament auf die Verstreutheit der Normen über die Bewirtschaftung von Bioabfällen hin und unterstrich, dass die derzeitigen Rechtsinstrumente nicht dazu ausreichen, die angestrebten Ziele einer wirkungsvollen Bewirtschaftung von Bioabfällen zu erreichen.
![]() |
| EU Parlament |
Bioabfälle machen 30 Prozent der festen Siedlungsabfälle aus, und die Menge an Bioabfällen in der Europäischen Union wächst. Diese Abfälle - so das Parlament - bedeuten eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen und seien Ursache weiterer schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt, wenn sie deponiert werden, weshalb die Abfallwirtschaft die viertgrößte Quelle von Treibhausgasen in der Europäischen Union sei.
Das Parlament fordert die Kommission auf, die derzeit für Bioabfälle geltenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips bis Ende 2010 einen Vorschlag für eine spezielle Richtlinie auszuarbeiten, der unter anderem folgendes vorsieht:
* die Einführung eines verbindlichen Systems der getrennten Abfallsammlung für die Mitgliedstaaten, außer in den Fällen, in denen das System unter ökologischem und ökonomischem Gesichtspunkt nicht die geeignete Lösung ist,
* das Recycling von Bioabfällen,
* eine auf der Qualität beruhende Klassifizierung der Arten von Kompost aus Bioabfällen.
Die Resolution, die rechtlich nicht bindend ist, wurde vom Portugiesen José Manuel Fernandes in das Umweltkomitee des Europaparlaments eingebracht.
Weitere Informationen unter europarl.europa.eu. Quelle: EU Parlament
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 09.07.2010 11:52
| Zurück |
|



