Straßburg - Das Europäische Parlament hat letzte Woche die Richtlinie für Industrieemissionen angenommen, die auf klarere Regeln und sauberere Luft abzielt. Unter anderem wurden striktere Vorschriften für Luftverschmutzung festgelegt, wobei den Mitgliedstaaten zugestanden wird, Fristen für Kraftwerke zu verlängern oder Bestimmungen für andere Einrichtungen in besonderen Fällen erlassen zu bekommen.
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| Foto: ©Rolf van Melis/PIXELIO |
Der Berichterstatter im Parlament Holger Krahmer kommentierte: "Die schwierigen Verhandlungen haben über zwei Jahre gedauert. Jetzt wurde ein Kompromiss erreicht, der die Umsetzung der Richtlinie verbessern wird. Die Überarbeitung der bestehenden Regelung bringt mehr Klarheit und baut Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der Umweltanforderungen für Industrieanlagen in Europa ab."
Ziele zur Luftreinhaltung: Übergangspläne
Ab 2016 sollen härtere Beschränkungen für diese Emissionen wie Stickoxide, Schwefeldioxide und Staubpartikel eingeführt werden. Das Parlament hat sich darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten nationale Übergangspläne einsetzen können, welche die Betreibung von Großfeuerungsanlagen - fossile Kraftwerke mit inbegriffen - bis Juli 2020 erlaubt, um den Vorschriften zu entsprechen. Einige ältere Anlagen müssen diese Zielvorgaben nicht erfüllen, so lange sie bis Ende 2023 oder nach Erreichen von 17.500 geleisteten Betriebsstunden nach 2016 geschlossen werden, je nachdem was zuerst erreicht wird. Neuere Kraftwerke müssen die Anforderungen, die für die Frist von 2012 gelten, weiterhin erfüllen.
Holger Krahmer fügte hinzu: "Die Debatte über Großfeuerungsanlagen ist ein europäisches Trauerspiel. Nationale Übergangspläne für über zehn Jahre sind nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke. Mitgliedstaaten, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden für ihr zeitiges Handeln bestraft."
Verbesserung der Umweltbilanzanforderungen
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen unter die IVU fallende Anlagen die "besten verfügbaren Techniken (BVT)" anwenden, um ihre allseitigen Umweltbilanzanforderungen zu optimieren. Emissionen in Luft, Wasser und Boden, ebenso wie Lärmschutz und Sicherheit würden ebenfalls berücksichtigt. Quelle: Europäisches Parlament
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Artikel vom: 14.07.2010 09:39
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