Berlin - Die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) haben Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gestern in Berlin vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien.
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| Foto: ©Karl-Heinz_Laube/PIXELIO |
Brüderle: „Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, denn in den nächsten Jahrzehnten müssen mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgt werden. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen.“
Die Erprobung von CCS eröffnet aus Sicht der Politiker eine wichtige Perspektive für den Klimaschutz, denn noch auf Jahrzehnte werden weltweit Kohlekraftwerke die wichtigste Grundlage der Stromerzeugung bilden. CCS bietet aber auch eine Perspektive für eine CO2-arme Industrieproduktion, denn Stahlwerke und Chemieanlagen werden nicht ganz ohne die Emission von CO2 auskommen.
Der Gesetzentwurf regelt auf Grundlage höchster Umweltstandards die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers und die langfristige Nachsorge. Die Technologie kann so umfassend getestet werden.
Der Entwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren. Konkrete Neuerungen umfassen unter anderem:
* Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher
dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015
gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3
Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen an CO2 beträgt.
* Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu
erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn
der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
* Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen
Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik getroffen werden.
* Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den
Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten
Tonne an.
* Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und
Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
* Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden,so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
* Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet. Quelle: Bundesumweltministerium
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Artikel vom: 15.07.2010 07:12
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