Ostfildern - Im März und Juni 2010 fanden in Kirchheim/Teck und Ringsheim die ersten beiden Schulungsveranstaltungen zur Erlangung des Sachkundenachweises nach neuer Deponieverordnung statt. Dieser zweitägige Kurs des Industrieverbandes Steine und Erden e.V. (ISTE) und des Qualitätssicherungssystems Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) behandelt erstmals das Thema Probenahme fester Abfälle nach drei Richtlinien: der Probenahme-Richtlinie der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (kurz: LAGA PN 98), der DIN EN 932-1 und den Anforderungen nach QRB-Leitfaden in einer Veranstaltung.
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| Foto: ISTE |
Mit Inkrafttreten der Deponieverordnung wurde die Probenahme nach LAGA PN 98 verbindlich. Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gemäß LAGA PN 98 gefordert. Je nach Fragestellung können auch Probenahmen nach DIN EN 932-1 oder QRB-Leitfaden erforderlich werden.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, griffen ISTE und QRB dieses Thema auf und organisierte eine zweitägige Schulungsveranstaltung zur Erlangung der geforderten Sachkunde. Die Kursteilnehmer erfuhren, wann welches Regelwerk greift, wann Abfall verwertet werden kann und wann Abfall entsorgt werden muss.
Am ersten Seminartag führten die Referenten in die theoretischen und rechtlichen Hintergründe der Probenahme ein. Hierbei ging es um die Vorplanung, Haftungsfragen im Schadensfall sowie um die praktische Durchführung.
Am zweiten Tag setzten die Teilnehmer das Gelernte auf der Bausstoffrecyclinganlage einer QRB-Mitgliedsfirma und auf der Deponie Kahlenberg in Ringsheim in die Praxis um.
Am 21. und 22. Oktober 2010 wird im Raum Mannheim/Ludwigshafen eine weitere Veranstaltung stattfinden. Nähere Informationen sind unter qrb-bw.de zu finden. Quelle: Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE)
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Artikel vom: 28.07.2010 09:53
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