Berlin - Die Politik hat sich zur Einführung einer Wertstofftonne entschieden, in der neben den Verpackungsabfällen auch stoffgleiche Nichtverpackungen gesammelt werden können. Dies enthält allerdings einen wesentlichen Konflikt: Während die Verpackungsabfälle in privater Regie zu erfassen sind, beschränkt sich die Erfassungspflicht der kommunalen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf die sonstigen Abfälle aus privaten Haushalten. Damit werden durch die Wertstofftonne zwei bisher getrennte Organisations- und Finanzkreise vermischt.
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| AGVU |
Die gelbe Tonne ist ein in Deutschland etabliertes und ökonomisch sowie ökologisch erfolgreiches System. Es bietet sich - so die AGVU - an, dieses bewährte System für weitere Wertstoffe zu öffnen. Die Politik müsse verhindern, dass Kommunen zur Erfüllung von Lieferpflichten oder zur Auslastung eigener Müllverbrennungsanlagen eine eigene Wertstofftonne in kommunaler Regie einführen, in der Hoffnung, diese werde dann auch für Verpackungsabfälle genutzt. Damit würde dann nicht die Umwelt geschont, sondern die Müllverbrennungsanlage ausgelastet.
Daneben besteht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft aber auch die Gefahr, dass wirtschaftliches Handeln nicht gewährleistet ist, wenn die Kommunen ohne Konkurrenz ihre Eigenbetriebe beauftragen. Dies würde für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu höheren Preisen führen. Sammeln, Sortieren und Verwerten von Wertstoffen gehört nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge.
Entscheidend für die AGVU ist, dass im Entsorgungs- und Verwertungsmarkt Wettbewerb herrscht, denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Kostenbelastung der Verbraucher in einem angemessenen Rahmen bleibt. Dieser Wettbewerb ist frei für kommunale und private Unternehmen. Allerdings bedeutet dies, dass das Duale System, also Systembeschreibung, Lizenzierung und Organisation der Verwertung in privater Trägerschaft erhalten bleiben müssen.
Daher unterstützt die AGVU die Einführung einer Wertstofftonne und fordert:
* Die Leistungen Sammeln, Sortieren und Verwerten müssen auch für die Wertstofftonne ausschließlich im freien Wettbewerb vergeben werden, und der Zugriff auf die Wertstoffe muss für etablierte und funktionierende Recyclingsysteme in gleicher Weise wie bisher gewährleistet bleiben.
* Die Wertstofftonne darf nicht genutzt werden, um kommunale Lieferverpflichtungen oder Überkapazitäten auszulasten.
* Eventuelle zusätzliche Kosten der Wertstofftonne dürfen nicht den Inverkehrbringern von Verpackungen aufgebürdet werden.
* Die Wertstofftonne muss bundesweit so ausgestaltet sein, dass die ökonomischen und ökologischen Effizienzgewinne des bisherigen dualen Systems mindestens erhalten bleiben.
* Die stoffliche Reinheit der gesammelten Wertstoffe darf qualitativ nicht verschlechtert
werden.
* Die Wertstofftonne muss verbraucherfreundlich ausgestaltet sein.
Unterzeichner des Positionspapiers sind die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU), der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE), die Bundesververeinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), die Deutsche Aluminium Verpackung Recycling GmbH (DAVR), der Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN), der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e.V. sowie der Markenverband e.V. Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)
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Artikel vom: 29.07.2010 13:26
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