Dortmund - Je nach Material können beim Recycling auch Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung steht Arbeitnehmern nun eine hilfreiche, branchenspezifische Handlungsanleitung zur Verfügung.
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| Foto: ©RainerSturm/PIXELIO |
Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Kunststoffverwertung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen" (PDF-Datei, 166 Kb) kann ab sofort im Internet unter baua.de heruntergeladen oder als gedruckte Version per Tel. 0231 9071-2071 oder E-Mail info-zentrum@baua.bund.de beim Informationszentrum der BAuA angefordert werden. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Artikel vom: 30.07.2010 11:13
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