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Dortmund - Je nach Material können beim Recycling auch Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung steht Arbeitnehmern nun eine hilfreiche, branchenspezifische Handlungsanleitung zur Verfügung.

Schutzhelme
Foto: ©RainerSturm/PIXELIO
Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) diese Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis erstellt. Die Ergebnisse der Handlungsanleitung "Kunststoffverwertung" kann jedes Unternehmen als standardisiertes Arbeitsverfahren übernehmen. So verbessert sich nicht nur der Schutz für die Beschäftigten, auch der Aufwand zur Ermittlung von geeigneten Schutzmaßnahmen verringert sich für den Betrieb erheblich.

Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Kunststoffverwertung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen" (PDF-Datei, 166 Kb) kann ab sofort im Internet unter baua.de heruntergeladen oder als gedruckte Version per Tel. 0231 9071-2071 oder E-Mail info-zentrum@baua.bund.de beim Informationszentrum der BAuA angefordert werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Artikel vom: 30.07.2010 11:13
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