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Von reizend bis extrem giftig: Die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von gefährlichen Abfällen ist trotz umfangreicher Vorschriften und einheitlicher Richtlinien in vielen EU-Ländern noch immer ein großes Problem.

Sonderabfall SR 08/2010
Foto: © Mikeledray | Dreamstime.com
Wer sich über Sonderabfälle in Deutschland ein Bild machen will, den informiert das Bundesumweltministerium, dass die früher „besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ nun nach EU-Recht als „gefährliche Abfälle“ bezeichnet werden. Dass es ein Europäisches Abfallverzeichnis gibt, in dem 405 von 839 Abfallarten als gefährlich eingestuft werden, außerdem 172 sogenannte „Spiegeleinträge“ für Abfälle, deren Einstufung vom Gehalt gefährlicher Inhaltsstoffe oder deren Eigenschaften abhängt. Dass es 14 Gefährlichkeitskriterien gibt, die mit „reizend“, „ätzend“, „extrem giftig“ oder „fortpflanzungsgefährdend“ keinen Lebenspartner, sondern spezielle Substanzen kennzeichnen sollen.

Und es gibt eine novellierte Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise, die die formalisierte Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle „im Kern“ regelt. Wobei mit dem Entsorgungsnachweis – unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde – die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft wird (Vorabkontrolle). Durch Begleit- und Übernahmescheine im Wege eines „Quittierungsverfahrens“ lässt sich die Einhaltung des vorab geprüften Entsorgungsweges für jeden einzelnen Abfalltransport nachvollziehbar dokumentieren (Verbleibskontrolle).

Nicht ohne Begleitschein
Diese Begleitscheine, heute vielfach durch elektronische Verfahren ersetzt, bilden zumindest in Deutschland auch das Grundgerüst für die amtliche Statistik. Die Länderbehörden, die für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zuständig sind, werten die Begleitscheine des Nachweisverfahrens aus und müssen darüber den Statistischen Ämtern Auskunft geben. Dabei sind jedoch die innerbetrieblich entsorgten Abfallmengen sowie Importe und Exporte nach/aus Deutschland nicht erfasst.
Auf Grundlage der ausgestellten Begleitscheine wurden 2004 in Deutschland rund 20 Millionen Tonnen an gefährlichen Abfällen ausgewiesen. Davon entfielen auf Reststoffe aus der „Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen“ rund 5,2 Millionen Tonnen – darunter 1,6 Millionen Tonnen vor allem Bau- und Abbruchabfälle plus Erden von verunreinigten Standorten. Das Verarbeitende Gewerbe trug mit etwa fünf Millionen Tonnen bei. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung zeichneten für knapp zwei Millionen Tonnen verantwortlich ...
SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 08/2010

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 08/2010,
Seite 2-5.

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

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Artikel vom: 30.07.2010 13:17
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