München - Auf der Veranstaltung „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Was ändert sich für uns?“ hat VBS-Präsident Otto Heinz Position zum derzeit diskutierten neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz bezogen. Im Namen des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen hob er dabei insbesondere die Bedeutung folgender Punkte hervor: Einführung der Wertstofftonne auf privatwirtschaftlicher Basis, Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, Festhalten an der Heizwertgrenze von 11.000 kj/kg und das Gebot zur Getrenntsammlung von Bioabfällen.
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Präsident Heinz hob positiv hervor, dass nach dem vorliegenden Entwurf die stoffliche Verwertung von Abfällen den Vorrang gegenüber der Verbrennung haben soll, so wie dies auch die europäische Abfallrahmenrichtlinie vorsieht. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Heizwertgrenze von 11.000 kj/kg bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs nicht nach unten korrigiert bzw. aufgeweicht wird.
Eindeutig Position bezog VBS-Präsident Otto Heinz auch zum Thema Bioabfälle: „Der VBS begrüßt ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Bioabfällen vorsieht.“ Für eine Festsetzung einer Frist zum 1. Januar 2015 besteht aus Sicht des VBS kein Anlass. Hierzulande könne man auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei der getrennten Sammlung und Behandlung von Bioabfällen zurückgreifen. Es bestünden bereits funktionierende Systeme, die nur weiter ausgebaut werden müssten. Dies bedürfe daher nur einer geringen Vorlaufzeit. Quelle: Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V. (VBS)
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Artikel vom: 02.08.2010 08:36
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