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Berlin - Eine fehlende Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien hat der BDE am aktuell vorgelegten Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bemängelt. Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., erläutert: „Die drei strittigen Hauptpunkte – die Recyclingquoten, die Ausgestaltung der kommunalen Überlassungspflicht und die künftige Trägerschaft der Wertstofftonne – sind seit Februar 2010 intensiv diskutiert worden. Dass die Bundesregierung hier innerhalb fast eines halben Jahres keine Einigung herstellen konnte, ist bedauerlich und entwertet das anstehende Anhörungsverfahren. Die Einwände, insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums, sind gut begründet und entsprechen der zunehmenden wirtschaftspolitischen Bedeutung der Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft.“

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Ausdrücklich positiv bewertet der BDE die Tatsache, dass der Begriff der gewerblichen Sammlung im Gesetzentwurf definiert wurde. Hier sei, so BDE-Präsident Kurth, das Bundesumweltministerium einer Forderung des BDE gefolgt. Allerdings fehle nach wie vor eine klare Abgrenzung zwischen kommunalen und privaten Zuständigkeiten. Peter Kurth: „Das ist deshalb kritikwürdig, weil es keine Rechtssicherheit schafft. Wir brauchen bei dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, weil es die Grundlage für zahlreiche künftige Verordnungen sein und die Branche in den nächsten 15 Jahren prägen wird.“

In diesem Zusammenhang verweist Kurth auf die jüngsten Auswüchse in einzelnen Kommunen, durch die Einführung kommunaler Wertstofftonnen Tatsachen zu schaffen. Kurth: „Der Gesetzgeber muss hier für klare Zuständigkeiten sorgen, die mit europäischem Recht vereinbar sind. Auch aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich eindeutig, dass die Wertstofftonne in private Zuständigkeit gehört, da Union und FDP keine Ausweitung der Andienungspflichten verabredet haben.“

Präzisionsbedarf sieht der BDE auch in Sachen Recyclingquoten. Ziel müsse sein, so BDE-Präsident Kurth, die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiterzuentwickeln und nicht auf dem erreichten Stand zu verharren. Kurth: „Wenn wir uns für das Jahr 2020 Quoten zum Ziel setzen, die wir heute schon erfüllen, hat das nichts mit Entwicklung und Fortschritt zu tun.“ Wichtig sei zudem, dass die Recyclingquoten nicht verwässert werden. Kurth fordert: „Die Quoten dürfen keine Soll-Vorschrift sein, sie müssen zwingenden Charakter haben.“

Hinsichtlich des Themas Heizwert (Paragraph 8) begrüßt der BDE die im Gesetzentwurf festgeschriebene Rangfolge zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen. Es gebe jedoch, so Peter Kurth, eine Diskrepanz zwischen dem vorliegenden Gesetzestext und der Gesetzesbegründung.

Peter Kurth: „Der BDE beteiligt sich gern an der Möglichkeit, im Anhörungsverfahren erneut detailliert Stellung zu diesem Gesetzesvorhaben zu beziehen. Allerdings sehen wir auch die Bundesregierung in der Pflicht, dass die beteiligten Ministerien sich auf einen Entwurf verständigen.“

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

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Artikel vom: 11.08.2010 08:59
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